Ein barrierefreies WC, ein Treppenlift, Sprechanlagen, eine Rampe am Eingang oder nur eine breitere Tür – oft sind es die kleinen Dinge, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen den Alltag erleichtern. Mit dem Programm „Barrierefreies Bauen 2019“ werden Projekte mit Investitionen von bis zu 25.000 € gefördert, die bestehende Barrieren vor Ort abbauen. Dabei werden öffentliche Gebäude und Einrichtungen wie Freibäder, Museen, Sportstätten oder Seniorenbegegnungsstätten genauso wie Arztpraxen und Gastronomiebetriebe unterstützt. Anträge auf Zuwendung müssen beim zuständigen Landkreis / kreisfreie Stadt gestellt werden. Diese wiederum beantragen die Zuwendung über die Sächsische Aufbaubank und leiten die Zuwendung an die entsprechenden Antragsteller vor Ort weiter. Welches Vorhaben gefördert wird entscheidet der zuständige Landkreis / kreisfreie Stadt in Zusammenarbeit mit Betroffenen vor Ort. Die Antragsfristen können beim zuständigen Landkreis / zuständiger kreisfreier Stadt erfragt werden.
AnsprechpartnerInnen: Landkreis/kreisfreie Stadt