Für inklusive Maßnahmen stehen in den nächsten beiden Jahren jeweils 130.000 € bereit. Für Vorhaben im Bereich Digitalisierung können in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 250.000 € abgerufen werden. Bis zum 24. April 2019 haben alle nichtstaatlichen Museen nur für dieses Jahr noch die Gelegenheit, einen Antrag für Projekte der Digitalisierung und Inklusion zu stellen. Ausgereicht werden die Mittel durch die Sächsische Landesstelle für Museumswesen, die bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden angesiedelt ist.