Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Maßnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gewährleisten.
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung während Corona sicherstellen
„Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen.
Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst neben den seh- und hörbeeinträchtigten Menschen, den körperlich, psychisch und intellektuell beeinträchtigten Menschen auch Menschen chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeinträchtigungen.
„Auch in Zeiten einer Pandemie leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu gewährleisten“, so die Direktorin des Instituts.
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