– Prozessbegleitung für Kultureinrichtungen

Prozessbegleitung für Kultureinrichtungen

Sie  möchten sich bei Ihrer Inklusionsentwicklung von der Servicestelle begleiten lassen? Dann melden Sie sich bei der Servicestelle: Kontakt

Ziel der inklusionsorientierten Organisationsentwicklung

Ziel der inklusionsorientierten Organisationsentwicklung (kurz: Inklusionsentwicklung) in der Kultureinrichtung ist es Zugänglichkeit, Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderung am Haus zu verbessern – im Programm, im Publikum und im Personal. Dazu soll die Kultureinrichtung als Ganzes in den Blick genommen und ein nachhaltiger Entwicklungsprozess in allen Abteilungen und auf allen Organisationsebenen angestoßen werden.

 

Ziel der Prozessbegleitung

Inklusionsentwicklung in Kultureinrichtungen ist ein komplexer Veränderungsprozess: Strukturen und Gewohnheiten müssen überdacht, neue Perspektiven müssen einbezogen werden und Wissen muss aufgebaut werden. Dabei ist es hilfreich externe Begleiter als Unterstützung zu haben. Die Servicestelle steht der Kultureinrichtung als externer Impulsgeber, Begleiter und Berater zur Verfügung. Die eigentliche Veränderungsarbeit leistet die Kultureinrichtung.

 

Voraussetzungen für eine Prozessbegleitung

Jede Prozessbegleitung ist individuell und wird an die Erfordernisse und Zielstellungen der Kultureinrichtung angepasst. Bevor wir mit dem gemeinsamen Entwicklungsprozess beginnen, ist es wichtig, dass Sie sich über Inhalte, Ablauf und Rahmenbedingungen der Prozessbegleitung informiert haben und sichergestellt haben, dass diese in Ihrer Kultureinrichtung gegeben sind. Dabei ist es hilfreich, sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, ob die Kultureinrichtung die folgenden Aufgaben erfüllen kann:

 

Aufgaben der Kultureinrichtung

  • Die Kultureinrichtung bildet ein Inklusionsteam, bestehend aus Vertreter:innen der Geschäftsführung sowie Vertreter:innen mit Leitungsverantwortung aus allen Organisationsbereichen bzw. Abteilungen
  • Das Inklusionsteam ist verantwortlich für die Kommunikation und Vermittlung innerhalb der Organisation, es nimmt an allen vereinbarten Arbeitstreffen teil und koordiniert und evaluiert den Prozess innerhalb und außerhalb der Organisation
  • Das Inklusionsteam ist verantwortlich für die Dokumentation der Arbeitstreffen, der entwickelten Maßnahmen und der Ergebnisse
  • Das Inklusionsteam legt eine:n Sprecher:in fest, der:die als Ansprechperson für die Servicestelle fungiert
  • Das Inklusionsteam gibt der Servicestelle während des gesamten Prozesses Rückmeldungen zur Qualität der Prozessbegleitung
  • Für den Prozess stellt die Leitung angemessene zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung, sowohl für die Arbeitstreffen mit der Servicestelle als auch für die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen
  • Die Kultureinrichtung ist verantwortlich für die Art und Qualität der Ergebnisse

 

Aufgaben der Servicestelle

  • Die Servicestelle unterstützt die Kultureinrichtung in allen Fragestellungen und Schritten, die im Kontext der Inklusionsentwicklung stehen
  • Die Servicestelle stellt dazu Wissen in Form von Inputs, Weiterbildungen, verschiedenen Arbeitsmaterialien wie Checklisten, Fragebögen, Handbuch zur Verfügung und ist bei der Kontaktvermittlung behilflich
  • Die Servicestelle ist während des gesamten Prozesses Ansprechpartner für die Kultureinrichtung und ihre Fragen

 

Laufzeit und Arbeitstreffen

  • Die Laufzeit der Prozessbegleitung beträgt 12 Monate.
  • Innerhalb dieses Zeitraumes finden 5-6 Arbeitstreffen statt, in denen die Partner gemeinsam erarbeiten, was im Rahmen der inklusionsorientierten Ausrichtung erreicht werden soll.
  • Die Dauer eines Arbeitstreffens beträgt üblicherweise 3 Stunden, die Online-Treffen üblicherweise 1-1,5 Stunden
  • Es ist geplant, dass sich alle Kultureinrichtungen, die eine Prozessbegleitung mitmachen, bei einem Vernetzungstreffen kennenlernen. Diese Treffen wird etwa 3-4 Stunden dauern und dient dem Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Kultureinrichtungen

 

Fotografiert wurde ein Beratungsgespräch an einem langem Tisch. Vorn die kurze Seite des Tisches mit Laptop, Arbeitsbuch, Telefon und Stift. Auf der rechten Seite am Tisch drei Personen sitzend, die hinterste gebärdend. Auf der linken Seite ebenfalls drei Personen sitzend. Die vorderste im Rollstuhl sitzend. Der Tisch ist mit Arbeitsmaterialien und Getränken bestückt. Im Hintergrund beschriftete Tafeln und Blätter.

Ablauf und Inhalte

Üblicherweise durchlaufen wir in einem Prozess gemeinsam folgende Phasen:

 

1. Phase: Orientierung und Klärung

Bevor wir eine Prozessbegleitung beginnen, treffen wir uns gemeinsam mit 2-3 Vertreter:innen der Leitungsebene. Wir sprechen über Motivation, Erwartungen und Ziele der Kultureinrichtung, sowohl in Bezug auf die Inklusionsentwicklung an der Einrichtung als auch die Prozessbegleitung durch die Servicestelle. Wir stellen den Ablauf, die Inhalte und Rahmenbedingungen für einen solchen Prozess vor und erläutern, was Inklusion im Kulturbereich eigentlich bedeutet. Außerdem besprechen wir die Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit. Beide Partner haben dann Zeit in Ruhe über alles nachzudenken und sich für oder gegen eine Zusammenarbeit zu entscheiden. Wenn sich beide Partner für eine Zusammenarbeit entscheiden, bildet die Kultureinrichtung ein Inklusionsteam und erhält von der Servicestelle einen Fragebogen, der von allen Mitarbeitenden ausgefüllt wird und eine Grundlage für eine erste Situationsanalyse bildet.

 

2. Phase: Orientierung und Situationsanalyse

Ist die Zusammenarbeit beschlossen, treffen sich die Partner für ein erstes Arbeitstreffen. Ziel ist es herauszufinden, wo die Kultureinrichtung steht und was erreicht werden soll. Dazu werden u.a. die Ergebnisse des Fragebogens vorgestellt und die Partner erarbeiten, welche Ziele und Lösungsideen mit welcher Priorität während der Zusammenarbeit verfolgt werden sollen. Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen, fachliche Inputs durch die Servicestelle sowie Handreichungen gehören ebenfalls dazu.

 

3. Phase: Maßnahmenplanung und Projektmanagement

Sind die Ziele geklärt, werden konkrete Maßnahmen entwickelt, wie die Ziele zu erreichen sind. Arbeitspakte werden formuliert, Zeitschienen, Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Erfolgsindikatoren werden festgelegt. Die Umsetzung kann beginnen.

 

4. Phase: Umsetzung und Reflexion

In der Umsetzungsphase treffen wir uns ein bis zwei Mal, um gemeinsam den Zwischenstand zu reflektieren, erste Ergebnisse auszuwerten, mögliche Probleme und Widerstände zu adressieren und Arbeitspakete ggf. neu zu bewerten und festzulegen. Außerdem bringen wir Sie mit den anderen Kultureinrichtungen in einem gemeinsamen Netzwerktreffen zusammen. Die gegenseitige Vorstellung des Zwischenstandes sowie kollegialer Austausch stehen bei diesem Treffen im Zentrum. Auch Experte:inneninputs und Praxisbeispiele können für die Veranstaltung angefragt werden.

5. Phase: Abschluss und Ausblick

In der letzten Phase schauen wir, was bereits erreicht wurde und was zukünftig noch erreicht werden soll. Wir erarbeiten, wie das Team der Kultureinrichtung selbständig an der Inklusionsentwicklung weiterarbeiten kann und wie die Servicestelle ggf. unterstützen kann. Ein Blick auf die Zusammenarbeit der beiden Partner und den Prozessverlauf sind außerdem Bestandteil der Abschlussphase.

 

Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Partnerschaft zwischen Kultureinrichtung und Servicestelle beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen und gestaltet sich im Verständnis eines wechselseitigen Lernprozesses. Die Einhaltung der Verschwiegenheit und des Datenschutzes wird von allen Beteiligten vorausgesetzt.

 

 

Zurück zur Übersicht

Weitere Beiträge der Kategorie Allgemein

Digitale Barrierefreiheit

Eine Prüfung der sächsischen Überwachungsstelle ergab, dass weiniger als die Hälfte der Webseiten aus dem Kulturbereich den gesetzlichen Vorgaben der digitalen Barrierefreiheit entsprechen.

Mehr lesen über „Digitale Barrierefreiheit”

Aufruf: Kurzfilmtag mit Beiträgen in Leichter Sprache

Die AG Kurzfilm, organisiert zum 9. Mal den KURZFILMTAG und läd Sie ein, am 21. 12. 2020 oder in der Woche zuvor Filme für Menschen zu zeigen, die Leichte Sprache nutzen. Alles, was Sie brauchen, sind Beamer, Rechner und eine Wand. Die Anmeldung als Veranstalter auf der Webseite der AG Kurzfilm ist kostenlos. Sie können […]

Mehr lesen über „Aufruf: Kurzfilmtag mit Beiträgen in Leichter Sprache”
Alle Nachrichten anzeigen

Weitere Beiträge der Kategorie Gebäude & Technik

Alle Nachrichten anzeigen

Weitere Beiträge der Kategorie Inklusionsverständnis

„Kino ohne Hürden!“

Weihnachtszeit ist Filmezeit. Der Ausflug ins Kino stellt für viele Menschen ein ganz besonderes Erlebnis dar. Doch leider gibt es nicht überall eine Spielstätte … und schade ist es noch dazu, wenn man die Filme aus verschiedensten Gründen gar nicht sehen, hören oder verstehen kann. Das „Kino ohne Hürden!“ sorgt für Abhilfe. Mit seinem barrierearmen […]

Mehr lesen über „„Kino ohne Hürden!“”

Mit dem Rollstuhl im Orchester. Welche Chancen haben Musiker:innen mit Behinderung

Derzeit studiert an den nichtkirchlichen bayerischen Musikhochschulen kein:e einzige:r behinderte:r Musiker:in. Und Rollstuhlfahrer auf einer Orchesterbühne? Fehlanzeige. Natürlich hängt es vom Grad der Behinderung ab, welcher berufliche Weg behinderten Musiker:innen offenstehen. Aber: Es gibt auch noch andere Gründe. Wir haben bei Musikschulen, Hochschulen, Musikern und Orchestern nachgefragt. zum Artikel

Mehr lesen über „Mit dem Rollstuhl im Orchester. Welche Chancen haben Musiker:innen mit Behinderung”
Alle Nachrichten anzeigen

Weitere Beiträge der Kategorie Kommunikation & Information

Alle Nachrichten anzeigen

Weitere Beiträge der Kategorie Personal & Führung

Alle Nachrichten anzeigen

Weitere Beiträge der Kategorie Programm & Vermittlung

Veranstaltung: Filme für alle

Am 20. Februar veranstalteten die deutsche Kinemathek und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung die Podiumsdiskussion “Filme für alle”.

Mehr lesen über „Veranstaltung: Filme für alle”
Alle Nachrichten anzeigen