Wichtige Bausteine für ein inklusives und barrierefreies Förderprogramm
Inklusion fördern und fordern
Ausschreibung und Antragsverfahren
- In der Ausschreibung werden Kulturakteur:innen und Künstler:innen mit Behinderung aktiv adressiert
- Die Ausschreibung wird über zielgruppenrelevante Kanäle bekannt gemacht
- Informationen über das Förderprogramm und über das -Verfahren liegen in barrierefreien Formaten vor. Dazu gehört u.a. dass die Webseite, die Antragsformulare sowie weitere für das Verfahren nötige elektronische Anwendungen, Plattformen, Formulare barrierefrei sind z.B. Mittelabrufe, Bescheide
- Die Ausschreibung liegt zusätzlich in barrierefreien Formaten vor und kann leicht angefordert bzw. von der Webseite abgerufen werden z.B.
- Als Gebärdensprachvideo
- In Leichter Sprache
- In Braille-Schrift
- Als Audio-Datei
- Ein barrierefreier Leitfaden leitet Anstragsteller:innen durch das Verfahren, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch (Beispiel: Arts Council England Erklärfilm, wie der Digitale Antragsprozess funktioniert)
- Förderziele und -kriterien sind klar formuliert z.B. mithilfe von Leitfragen und ggf. Verweis auf vorhandene Visionen, Strategien oder Kulturentwicklungspläne (das hilft dann auch der Verwaltung zu reflektieren, inwieweit Ziele erreicht wurden), z.B.
- Inklusionsorientierte Arbeitsweise; Barrierefreier Produktions- und Präsentationsprozess
- Formale Fördervoraussetzungen sind klar formuliert und erläutert z.B. Gemeinnützigkeitsstatus
- Es erfolgt eine Abfrage, ob und wie Menschen mit Behinderung im Vorhaben beteilgt sind (Sensibilisierung und Datenerhebung)
- Die Antragsfristen sind klar benannt
- Das Förderverfahren ist inhaltlich und zeitlich transparent dargestellt, von Antragstellung bis Bescheidung, z.B.:
- Schritt 1: Anlegen eines Benutzerkontos
- Schritt 2: Einreichung der Unterlagen
- Schritt 2: formale Prüfung durch … (Dauer)
- Schritt 3: inhaltliche / fachliche Prüfung durch … (Dauer)
- Schritt 4: Bescheid / Ablehnung / Empfehlung… (Dauer)
- Ein Glossar erläutert Verwaltungsbegriffe z.B. Verwendungsnachweis, Mittelabruf etc. und erläutert die unterschiedlichen Kostenstellen z.B. Barrierefreiheitskosten, Fremdleistung, Unterauftragnehmer, Investitionen
- Förderbeispiele für die jeweiligen Förderprogramme geben den Antragstellenden eine Idee davon, welche Vorhaben gefördert werden
- Es wird erläutert, was nicht gefördert wird.
- Vorbereitende Angebote wie z.B. ein „Bin ich förderfähig? – Quiz“ können den Antragstellenden helfen, zu klären, wo sie aktuell mit ihrem Projekt stehen bzw. wie weit das Vorhaben entwickelt ist, ob es schon antragsreif ist (Beispiel: Arts Council England: Is my project ready?)
- Können Sie Ihr Vorhaben einer der genannten Sparten zuordnen?
- Wie unterscheidet sich Ihr Projekt von Ihrer sonstigen / regulären Arbeit? Was ist das Neue an dem Projekt?
- Wissen Sie genau, was Sie, wann, wo und mit wem tun wollen?
- Es gibt eine Checkliste, welche Dokumente und Unterlagen eingereicht werden müssen und ob man an alles gedacht hat, z.B.
- Vorhabenbeschreibung
- Vollmachten, Vereinsregisterauszug etc.
- Kosten-Finanzierungsplan mit Kategorie Barrierefreiheit
Service für Antragstellende
- Workshops
- Antragsverfahren wird vorgestellt, Antragstellende können ihre Projekte vorstellen und erhalten professionelles Feedback
- Die Workshops sind barrierefrei (Barrierefreiheit auch bei Online-Workshops beachten) z.B. in barrierefreien Räumlichkeiten, mit Gebärdensprachdolmetschung
- Beratung
- Ansprechperson benennen, die zu allen Fragen der Antragstellung, Durchführung und Projektabschluss auskunftsfähig ist
- Kontaktaufnahme und Beratung ist für Antragstellende auf unterschiedlichen Wegen möglich, z.B.
- Telefonisch / Via Videokonferenz
- Vor Ort
- Schriftlich
- Beratungen können barrierefrei durchgeführt werden z.B.
- In Leichter /einfacher Sprache
- In barrierefreien Räumlichkeiten
- Mit Gebärdensprachdolmetscher:innen.
- Barrierefreiheitskosten bei Förderverfahren einplanen
- während des Verfahrens können Kosten für Barrierefreiheit anfallen z.B. wenn ein Beratungsgespräch mit Gebärdensprachdolmetschung erfolgen soll. Diese Kosten muss die Fördereinrichtung tragen. Weitere Barrierefreihietskosten können sein:
- Finanzierung Gebärdensprachdolmetscher:innen für Übertragung in Schriftsprache, damit der Antrag bzw. Verwendungsnachweis im geforderten schriftlichen Format eingereicht werden kann
- Finanzielle Unterstützung für die Planung des Projektes
- (Gutes Beispiel: Arts Council England)
- während des Verfahrens können Kosten für Barrierefreiheit anfallen z.B. wenn ein Beratungsgespräch mit Gebärdensprachdolmetschung erfolgen soll. Diese Kosten muss die Fördereinrichtung tragen. Weitere Barrierefreihietskosten können sein:
Förderentscheidung
- Chancengerechtigkeit ist ein zentraler Fördergrundsatz des Förderprogramms und berücksichtigt bei der Entscheidungsfindung, …
- dass Menschen mit Behinderung oftmals nicht über die gleichen (Aus)bildungschancen verfügen, wie Menschen ohne Behinderung. Alternative Ausbildungsnachweise / Qualitätsnachweise werden deshalb anerkannt
- dass Vorhaben, die barrierefrei und inklusionsorientiert umgesetzt werden, sowohl einen zeitlichen als auch einen finanziellen Mehrbedarf haben; z.B. müssen barrierefreie Probenräume gesucht und bezahlt werden; mobile Rampen und weitere barrierefreie Ausstattung wie z.B. Mobilar, Technik bezahlt werden; Anträge auf Assistenzleistungen gestellt werden; Kooperationspartner zum Thema Inklusion geschult werden; barrierefreie Übernachtungsmöglichkeiten, Fahrdienste usw. recherchiert, gebucht und bezahlt werden; Dienstleister:innen wie Gebärdensprachdolmetscher:innen, Autor:innen für Audiodeskription usw. rechrchiert, gebucht und bezahlt werden; zusätzliche Zeiten für Pausen-, Pflege- und Regenerationspahsen eingeplant werden; barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, umgesetzt und bezahlt werden usw.
Förderziele und -kriterien
Förderziele und -kriterien bilden die Grundlage für Entscheidungen der Jury, z.B.:
- Ist für Barrierefreiheit während der Produktionszeit gesorgt?
- Barrierefreie Räumlichkeiten
- Kommunikationshilfen z.B. Gebärdensprachdolmetschen
- Transport, Fahrdienste für Mitwirkende
- Assistenz für Mitwirkende
- Barrierefreie Übernachtungsmöglichkeiten für Mitwirkende
- Bedarfsorientierte Pausen, Regenerationsphasen
- Ist für Barrierefreiheit während der Präsentation (Ausstellung, Lesung, Performance etc.) des Projektes gesorgt?
- Barrierefreie Räumlichkeiten
- Kommunikationshilfen z.B. Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetscher:innen
- Audiodeskription
- Begleitveranstaltungen, Begleitmaterialien, barrierefreie und inklusive Vermittlungsmethoden
- Wird eine inklusionsorientierte Arbeitsweise umgesetzt?
- Können Künstler:innen mit Behinderung ihre eigene künstlerische Position äußern und vertreten?
- Wenn das Vorhaben nicht von Menschen mit Behinderung geleitet wird, sind Menschen mit Behinderung so eingebunden, dass sie von der Beteiligung an dem Vorhaben profitieren?
- Wird das Vorhaben entsprechend der Bedarfe der Mitwirkenden umgesetzt?
- Ist das Zielpublikum des Projektes und die Methoden, wie dieses erreicht / eingebunden werden soll, klar definiert und inklusionsorientiert?
- Werden neue Wege ausprobiert, Publikum zu erreichen oder einzubinden?
- Wird mit dem Projekt ein neues / anderes Publikum erreicht?
- Wie wird auf dessen Bedarfe eingegangen?
- Inwieweit wird das Projekt die Personen, die in das Projekt eingebunden sind, weiterbringen (Personal und Publikum)?
- Jury, Auswahlgremien sind inklusiv besetzt, mindestens geschult zu Inklusion, Ableismus, Behinderung und Barrierefreiheit
- Jurysitzungen sind barrierefrei und inklusiv gestaltet, d.h.
- Antragsformulare / Projekteinreichungen stehen in barrierefreien Formaten zur Verfügung
- Sitzung findet in barrierefreien Räumlichkeiten statt
- Kommunikationshilfen stehen bei Bedarf zur Verfügung (werden vorher abgefragt) z.B. Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetscher:innen.
Fördergrundsätze
- Bekenntnis zu inklusionsorientierter Kulturarbeit seitens der Verwaltung / der Förderer
- Barrierefreies Antragsverfahren s.o.
- Gestaltung von Chancengerechtigkeit im Wettbewerb, ggf. gezielte Förderung von Kulturakteur:innen mit Behinderung
- Nachwuchsförderung für Künstler:innen mit Behinderung
- Barrierefreiheit für Produktion und Präsentation
- Die Kosten für die Barrierefreiheit gehen nicht vom künstlerischen Budget ab, sie werden aus dem Eigenanteil rausgerechnet
Weiterführende Links:
- Für mehr Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung.
- Kulturförderung gerecht gestalten.
- Arts Council National Lottery Project Grants. (englischsprachig)
Gutes Beispiel für barrierefreies und inklusives Förderprogramm einschließlich Antragstellung und Verfahren