– Inklusion fördern und fordern

Wichtige Bausteine für ein inklusives und barrierefreies Förderprogramm

Ausschreibung und Antragsverfahren

  • In der Ausschreibung werden Kulturakteur:innen und Künstler:innen mit Behinderung aktiv adressiert
  • Die Ausschreibung wird über zielgruppenrelevante Kanäle bekannt gemacht
  • Informationen über das Förderprogramm und über das -Verfahren liegen in barrierefreien Formaten vor. Dazu gehört u.a. dass die Webseite, die Antragsformulare sowie weitere für das Verfahren nötige elektronische Anwendungen, Plattformen, Formulare barrierefrei sind z.B. Mittelabrufe, Bescheide
  • Die Ausschreibung liegt zusätzlich in barrierefreien Formaten vor und kann leicht angefordert bzw. von der Webseite abgerufen werden z.B.
    • Als Gebärdensprachvideo
    • In Leichter Sprache
    • In Braille-Schrift
    • Als Audio-Datei
  • Ein barrierefreier Leitfaden leitet Anstragsteller:innen durch das Verfahren, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch (Beispiel: Arts Council England Erklärfilm, wie der Digitale Antragsprozess funktioniert)
  • Förderziele und -kriterien sind klar formuliert z.B. mithilfe von Leitfragen und ggf. Verweis auf vorhandene Visionen, Strategien oder Kulturentwicklungspläne (das hilft dann auch der Verwaltung zu reflektieren, inwieweit Ziele erreicht wurden), z.B.
    • Inklusionsorientierte Arbeitsweise; Barrierefreier Produktions- und Präsentationsprozess
  • Formale Fördervoraussetzungen sind klar formuliert und erläutert z.B. Gemeinnützigkeitsstatus
  • Es erfolgt eine Abfrage, ob und wie Menschen mit Behinderung im Vorhaben beteilgt sind (Sensibilisierung und Datenerhebung)
  • Die Antragsfristen sind klar benannt

  • Das Förderverfahren ist inhaltlich und zeitlich transparent dargestellt, von Antragstellung bis Bescheidung, z.B.:
    • Schritt 1: Anlegen eines Benutzerkontos
    • Schritt 2: Einreichung der Unterlagen
    • Schritt 2: formale Prüfung durch … (Dauer)
    • Schritt 3: inhaltliche / fachliche Prüfung durch … (Dauer)
    • Schritt 4: Bescheid / Ablehnung / Empfehlung… (Dauer)
  • Ein Glossar erläutert Verwaltungsbegriffe z.B. Verwendungsnachweis, Mittelabruf etc. und erläutert die  unterschiedlichen Kostenstellen z.B. Barrierefreiheitskosten, Fremdleistung, Unterauftragnehmer, Investitionen
  • Förderbeispiele für die jeweiligen Förderprogramme geben den Antragstellenden eine Idee davon, welche Vorhaben gefördert werden
  • Es wird erläutert, was nicht gefördert wird.

  • Vorbereitende Angebote wie z.B. ein „Bin ich förderfähig? – Quiz“ können den Antragstellenden helfen, zu klären, wo sie aktuell mit ihrem Projekt stehen bzw. wie weit das Vorhaben entwickelt ist, ob es schon antragsreif ist (Beispiel: Arts Council England: Is my project ready?)
    • Können Sie Ihr Vorhaben einer der genannten Sparten zuordnen?
    • Wie unterscheidet sich Ihr Projekt von Ihrer sonstigen / regulären Arbeit? Was ist das Neue an dem Projekt?
    • Wissen Sie genau, was Sie, wann, wo und mit wem tun wollen?
  •  Es gibt eine Checkliste, welche Dokumente und Unterlagen eingereicht werden müssen und ob man an alles gedacht hat, z.B.
    • Vorhabenbeschreibung
    • Vollmachten, Vereinsregisterauszug etc.
    • Kosten-Finanzierungsplan mit Kategorie Barrierefreiheit

Service für Antragstellende

  • Workshops
    • Antragsverfahren wird vorgestellt, Antragstellende können ihre Projekte vorstellen und erhalten professionelles Feedback
    • Die Workshops sind barrierefrei (Barrierefreiheit auch bei Online-Workshops beachten) z.B. in barrierefreien Räumlichkeiten, mit Gebärdensprachdolmetschung
  • Beratung
    • Ansprechperson benennen, die zu allen Fragen der Antragstellung, Durchführung und Projektabschluss auskunftsfähig ist
    • Kontaktaufnahme und Beratung ist für Antragstellende auf unterschiedlichen Wegen möglich, z.B.
      • Telefonisch / Via Videokonferenz
      • Vor Ort
      • Schriftlich
    • Beratungen können barrierefrei durchgeführt werden z.B.
      • In Leichter /einfacher Sprache
      • In barrierefreien Räumlichkeiten
      • Mit Gebärdensprachdolmetscher:innen.
  • Barrierefreiheitskosten bei Förderverfahren einplanen

    • während des Verfahrens können Kosten für Barrierefreiheit anfallen z.B. wenn ein Beratungsgespräch mit Gebärdensprachdolmetschung erfolgen soll. Diese Kosten muss die Fördereinrichtung tragen. Weitere Barrierefreihietskosten können sein:
      • Finanzierung Gebärdensprachdolmetscher:innen für Übertragung in Schriftsprache, damit der Antrag bzw. Verwendungsnachweis im geforderten schriftlichen Format eingereicht werden kann
      • Finanzielle Unterstützung für die Planung des Projektes
      • (Gutes Beispiel: Arts Council England)

Förderentscheidung

  • Chancengerechtigkeit ist ein zentraler Fördergrundsatz des Förderprogramms und berücksichtigt bei der Entscheidungsfindung, …
    • dass Menschen mit Behinderung oftmals nicht über die gleichen (Aus)bildungschancen verfügen, wie Menschen ohne Behinderung. Alternative Ausbildungsnachweise / Qualitätsnachweise werden deshalb anerkannt
    • dass Vorhaben, die barrierefrei und inklusionsorientiert umgesetzt werden, sowohl einen zeitlichen als auch einen finanziellen Mehrbedarf haben; z.B. müssen barrierefreie Probenräume gesucht und bezahlt werden; mobile Rampen und weitere barrierefreie Ausstattung wie z.B. Mobilar, Technik bezahlt werden; Anträge auf Assistenzleistungen gestellt werden; Kooperationspartner zum Thema Inklusion geschult werden; barrierefreie Übernachtungsmöglichkeiten, Fahrdienste usw. recherchiert, gebucht und bezahlt werden; Dienstleister:innen wie Gebärdensprachdolmetscher:innen, Autor:innen für Audiodeskription usw. rechrchiert, gebucht und bezahlt werden; zusätzliche Zeiten für Pausen-, Pflege- und Regenerationspahsen eingeplant werden; barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, umgesetzt und bezahlt werden usw.

Förderziele und -kriterien

Förderziele und -kriterien bilden die Grundlage für Entscheidungen der Jury, z.B.:

  • Ist für Barrierefreiheit während der Produktionszeit gesorgt?

    • Barrierefreie Räumlichkeiten
    • Kommunikationshilfen z.B. Gebärdensprachdolmetschen
    • Transport, Fahrdienste für Mitwirkende
    • Assistenz für Mitwirkende
    • Barrierefreie Übernachtungsmöglichkeiten für Mitwirkende
    • Bedarfsorientierte Pausen, Regenerationsphasen

 

  • Ist für Barrierefreiheit während der Präsentation (Ausstellung, Lesung, Performance etc.) des Projektes gesorgt?

    • Barrierefreie Räumlichkeiten
    • Kommunikationshilfen z.B. Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetscher:innen
    • Audiodeskription
    • Begleitveranstaltungen, Begleitmaterialien, barrierefreie und inklusive Vermittlungsmethoden

 

  • Wird eine inklusionsorientierte Arbeitsweise umgesetzt?
    • Können Künstler:innen mit Behinderung ihre eigene künstlerische Position äußern und vertreten?
    • Wenn das Vorhaben nicht von Menschen mit Behinderung geleitet wird, sind Menschen mit Behinderung so eingebunden, dass sie von der Beteiligung an dem Vorhaben profitieren?
    • Wird das Vorhaben entsprechend der Bedarfe der Mitwirkenden umgesetzt?

 

  • Ist das Zielpublikum des Projektes und die Methoden, wie dieses erreicht / eingebunden werden soll, klar definiert und inklusionsorientiert?
    • Werden neue Wege ausprobiert, Publikum zu erreichen oder einzubinden?
    • Wird mit dem Projekt ein neues / anderes Publikum erreicht?
    • Wie wird auf dessen Bedarfe eingegangen?
    • Inwieweit wird das Projekt die Personen, die in das Projekt eingebunden sind, weiterbringen (Personal und Publikum)?
  • Jury, Auswahlgremien sind inklusiv besetzt, mindestens geschult zu Inklusion, Ableismus, Behinderung und Barrierefreiheit

 

  • Jurysitzungen sind barrierefrei und inklusiv gestaltet, d.h.
    • Antragsformulare / Projekteinreichungen stehen in barrierefreien Formaten zur Verfügung
    • Sitzung findet in barrierefreien Räumlichkeiten statt
    • Kommunikationshilfen stehen bei Bedarf zur Verfügung (werden vorher abgefragt) z.B. Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetscher:innen.

Fördergrundsätze

  • Bekenntnis zu inklusionsorientierter Kulturarbeit seitens der Verwaltung / der Förderer
  • Barrierefreies Antragsverfahren s.o.
  • Gestaltung von Chancengerechtigkeit im Wettbewerb, ggf. gezielte Förderung von Kulturakteur:innen mit Behinderung
  • Nachwuchsförderung für Künstler:innen mit Behinderung
  • Barrierefreiheit für Produktion und Präsentation
  • Die Kosten für die Barrierefreiheit gehen nicht vom künstlerischen Budget ab, sie werden aus dem Eigenanteil rausgerechnet

Weiterführende Links: