– Prozessbegleitung

für Inklusionsorientierte Organisationsentwicklung in Kultureinrichtungen

Das Foto zeigt eine Sitzung in einem offenen, modern eingerichteten Raum. Mehrere Personen sitzen an Holztischen und hören Johanna von der Waydbrink zu, die vorne an einem Stehpult steht und eine Präsentation hält. Auf dem großen Bildschirm hinter ihr steht die Überschrift „Phasen der Prozessbegleitung“ mit einem farbigen Ablaufdiagramm. Im Vordergrund stehen Blumenvasen auf den Tischen, und am rechten Bildrand sitzt ein weiß-grauer Hund auf einem erhöhten Podest und schaut in die Kamera. Die Atmosphäre wirkt konzentriert und entspannt.

Die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich bietet 2026 wieder eine zwölfmonatige Prozessbegleitung für sächsische Kultureinrichtungen an, die sich auf den Weg zu einer inklusionsorientierten Kulturarbeit machen möchten.

Wenn Sie an der Prozessbegleitung interessiert sind, melden Sie sich gern bei der Servicestelle und senden Sie uns bis zum 05.01.2026 ein Motivationsschreiben (Kontakt).

 

Ziel der Prozessbegleitung

Ziel der inklusionsorientierten Organisationsentwicklung (kurz: Inklusionsentwicklung) in der Kultureinrichtung ist es Zugänglichkeit, Partizipation und Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderung am Haus zu verbessern – im Programm, im Publikum und im Personal. Dazu soll die Kultureinrichtung als Ganzes in den Blick genommen und ein nachhaltiger Entwicklungsprozess in allen Abteilungen und auf allen Organisationsebenen angestoßen werden.

Inklusionsentwicklung in Kultureinrichtungen ist ein komplexer Veränderungsprozess: Strukturen und Gewohnheiten müssen überdacht, neue Perspektiven müssen einbezogen werden und Wissen muss aufgebaut werden. Dabei ist es hilfreich externe Begleiter*innen als Unterstützung zu haben. Als Servicestelle stehen wir der Kultureinrichtung als externer Impulsgeber, Begleiter und Berater zur Verfügung. Die eigentliche Veränderungsarbeit leistet die Kultureinrichtung.

Voraussetzungen für eine Prozessbegleitung

Jede Prozessbegleitung ist individuell und wird an die Erfordernisse und Zielstellungen der Kultureinrichtung angepasst. Bevor wir mit dem gemeinsamen Entwicklungsprozess beginnen, ist es wichtig, dass Sie über Inhalte, Ablauf und Rahmenbedingungen der Prozessbegleitung informiert sind und sichergestellt haben, dass diese in Ihrer Kultureinrichtung gegeben sind. Dabei ist es hilfreich, sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, ob die Kultureinrichtung die folgenden Aufgaben erfüllen kann:

Aufgaben der Kultureinrichtung

  • Die Kultureinrichtung bildet ein Inklusionsteam, bestehend aus Vertreter*innen der Geschäftsführung sowie Vertreter*innen mit Leitungsverantwortung aus allen Organisationsbereichen bzw. Abteilungen
  • Das Inklusionsteam sowie weitere Mitarbeitende nehmen verpflichtend an mindestens drei Weiterbildungen der Servicestelle teil
  • Das Inklusionsteam ist verantwortlich für die Kommunikation und Vermittlung innerhalb der Organisation, es nimmt an allen vereinbarten Arbeitstreffen teil und koordiniert und evaluiert den Prozess innerhalb und außerhalb der Organisation
  • Das Inklusionsteam ist verantwortlich für die Dokumentation der Arbeitstreffen, der entwickelten Maßnahmen und der Ergebnisse
  • Das Inklusionsteam legt eine Person fest, die als Ansprechperson für die Servicestelle fungiert
  • Das Inklusionsteam gibt der Servicestelle während des gesamten Prozesses Rückmeldungen zur Qualität der Prozessbegleitung
  • Für den Prozess stellt die Leitung der Kultureinrichtung angemessene zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung, sowohl für die Arbeitstreffen mit der Servicestelle als auch für die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen
  • Die Kultureinrichtung ist verantwortlich für die Art und Qualität der Ergebnisse

Aufgaben der Servicestelle

  • Die Servicestelle unterstützt die Kultureinrichtung in allen Fragestellungen und Schritten, die im Kontext der Inklusionsentwicklung stehen
  • Die Servicestelle stellt dazu Wissen in Form von Inputs, Weiterbildungen, verschiedenen Arbeitsmaterialien wie Checklisten, Fragebögen, Handbuch zur Verfügung und ist bei der Kontaktvermittlung behilflich
  • Das Team der Servicestelle ist während des gesamten Prozesses Ansprechpartner für die Kultureinrichtung und ihre Fragen

Laufzeit und Arbeitstreffen

  • Die Laufzeit der Prozessbegleitung beträgt 12 Monate.
  • Innerhalb dieses Zeitraumes finden 5-6 Arbeitstreffen statt, in denen die Servicestelle und die Kultureinrichtung gemeinsam erarbeiten, was im Rahmen der inklusionsorientierten Ausrichtung erreicht werden soll. Außerdem finden in der Kultureinrichtung interne Arbeitstreffen statt.
  • Die Dauer eines Arbeitstreffens beträgt üblicherweise 3 Stunden, die Update-Treffen üblicherweise 1-1,5 Stunden. Die Update-Treffen können online stattfinden.
  • Alle Kultureinrichtungen, die eine Prozessbegleitung mitmachen, lernen sich bei einem Vernetzungstreffen kennen. Dieses Treffen wird etwa 4-6 Stunden dauern und dient dem Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Kultureinrichtungen

Ablauf und Inhalte

Während des Prozesses werden folgende Phasen durchlaufen:

1. Phase: Orientierung und Klärung (2026, 1. Quartal)

Bevor wir eine Prozessbegleitung beginnen, treffen wir uns gemeinsam mit 2-3 Vertreter*innen der Leitungsebene. Wir sprechen über Motivation, Erwartungen und Ziele der Kultureinrichtung, sowohl in Bezug auf die Inklusionsentwicklung an der Einrichtung als auch die Prozessbegleitung durch die Servicestelle. Wir stellen den Ablauf, die Inhalte und Rahmenbedingungen für einen solchen Prozess vor und erläutern, was Inklusion im Kulturbereich bedeutet. Außerdem besprechen wir die Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit. Danach haben die Servicestelle und die Kultureinrichtung Zeit, in Ruhe über alles nachzudenken und sich für oder gegen eine Zusammenarbeit zu entscheiden.

Wenn sich beide für eine Zusammenarbeit entscheiden, bildet die Kultureinrichtung ein Inklusionsteam und es wird eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet.

2. Phase: Auftakt und Qualifizierung (2026, 2. Quartal)

Ist die Zusammenarbeit beschlossen, nehmen die Mitarbeiter*innen der Kultureinrichtung verpflichtend an mindestens drei Weiterbildungsangeboten der Servicestelle zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern (1) Personal und Führung, (2) Programm und Vermittlung (3) Kommunikation und Information oder (4) Gebäude und Technik teil. Ziel ist es, Wissen zur Inklusionsentwicklung in den genannten Handlungsfeldern aufzubauen.

Nach den Weiterbildungen erhält die Kultureinrichtung von der Servicestelle einen Fragebogen, der von allen Mitarbeitenden ausgefüllt wird und eine Grundlage für eine erste Situationsanalyse bildet.

3. Phase: Auftaktveranstaltung und Situationsanalyse (2026, 3. Quartal)

Zur Auftaktveranstaltung kommen alle am Prozess beteiligten zusammen. Es wird analysiert, wo die Kultureinrichtung steht, und was erreicht werden soll. Dazu werden u.a. die Ergebnisse des Fragebogens vorgestellt und die Kultureinrichtung erarbeitet gemeinsam mit der Servicestelle eine Zielübersicht.

Anschließend arbeiten die Mitglieder des Inklusionsteams die in der Auftaktveranstaltung vereinbarten Ziele weiter aus. Die Servicestelle steht in dieser Phase für individuelle Beratungen und Inhouse-Schulungen zur Verfügung.

4. Phase: Ziele und Maßnahmen (2026, 3. Quartal)

Im folgenden Arbeitstreffen stellt die Kultureinrichtung die entwickelten Ziele und Maßnahmen vor.  Gemeinsam besprechen wir die Prioritäten, Qualität und Ambition der einzelnen Ziele. Sind die Ziele geklärt, werden konkrete Maßnahmen entwickelt, wie die Ziele erreicht werden können.

Arbeitspakte einschließlich Zeitschienen, Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Erfolgsindikatoren werden von der Kultureinrichtung festgelegt. Die Umsetzung kann beginnen.

Die Servicestelle bietet für diese Phase fachliche Inputs sowie Handreichungen an.

5. Phase: Netzwerktreffen (2026, 3. Quartal)

Beim Netzwerktreffen treffen sich alle an der Prozessbegleitung beteiligten Teams sowie ehemalige Teams. Dabei steht die gegenseitige Vorstellung des Zwischenstandes sowie der kollegiale Austausch im Zentrum. Außerdem sind die Leitungsebenen gefragt, ihren Blick auf die bisherige Prozessbegleitung darzustellen.

6. Phase: Umsetzung und Reflexion (2026, 3./4. Quartal)

In der Umsetzungsphase treffen wir uns ein bis zwei Mal, um gemeinsam den Zwischenstand zu reflektieren, erste Ergebnisse auszuwerten, mögliche Probleme und Widerstände zu adressieren und Arbeitspakete ggf. neu zu bewerten und festzulegen.

7. Phase: Abschluss und Ausblick (2027, 1./2. Quartal)

Die Prozessbegleitung endet mit einem Abschlusstreffen aller am Prozess beteiligten Kultureinrichtungen. Wir schauen, was erreicht wurde und wo es zukünftig hingehen soll, werfen einem Blick auf die gemeinsame Zusammenarbeit und den Prozessverlauf. Zum Abschluss erhält jede Kultureinrichtung ein Zertifikat und wir feiern den Abschluss der Prozessbegleitung.

Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Partnerschaft zwischen Kultureinrichtung und Servicestelle beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen und gestaltet sich im Verständnis eines wechselseitigen Lernprozesses. Die Einhaltung der Verschwiegenheit und des Datenschutzes wird von allen Beteiligten vorausgesetzt.

Johanna von der Waydbrink mit dunkelbraunen, locker hochgesteckten Haaren trägt einen beigefarbenen Strickpullover. Im Hintergrund ist eine neutrale, hellgraue Wand zu sehen.
Foto: André Wirsig

Ansprechperson

Sie  möchten sich bei Ihrer Inklusionsentwicklung von der Servicestelle begleiten lassen? Melden Sie sich dazu bitte bei:

Johanna von der Waydbrink
Leiterin Servicestelle

Servicestelle Inklusion im Kulturbereich
Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
Alaunstr. 9 | 01099 Dresden
T: 0351 – 802 17 69 | E: waydbrink(ät)soziokultur-sachsen.de 
Web: www.inklusion-kultur.de