– Förderungen

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Förderziel

Die Aktion Mensch hat verschiedene Förderprogramme, die auch für den Kulturbereich relevant sind: neben Projektförderungen, können Kultureinrichtungen auch kleine Investitionsmittel, Anschubfinanzierung und Mikroförderung z.B. für Veranstaltungen und Projekte beantragen.

 

 

Weitere Informationen

Link zu Aktion Mensch 

Förderziel

Die Heidehof Stiftung fördert ein- und mehrjährige Projekte in den Bereichen Menschen mit Behinderung, Bildung, Umwelt, Gesundheit und Soziales. Im Förderbereich Menschen mit Behinderung fördert die Stiftung:

  1. Inklusion
  2. Selbsthilfegruppen
  3. Integrationsprojekte
  4. Differenzierte Förder-, Arbeits- und Wohnangebote.

Antragsberechtigte

  • gemeinnützige Organisationen
  • öffentliche Rechtsträger

 

Weitere Informationen

Heidehof Stiftung

Link zur Heidehof Stiftung

Förderzeitraum

Es gibt keine festen Abgabetermine oder Einreichungsfristen, da laufend über die eingehenden Anträge entschieden wird. Alle Anträge müssen aber mindestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Förderhöhe

Die Höhe des Förderbetrags wird vom Projekt und den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig gemacht.

Förderziel

In enger Zusammenarbeit werden die Aktion Mensch und der Freistaat Sachsen jeweils zwei Netzwerkpartner aus den Bereichen Kommunalverwaltung und freier gemeinnütziger Träger in bis zu fünf sächsischen Sozialräumen fördern. Diese Partner werden gemeinsam daran arbeiten, umfassende inklusive Netzwerke aufzubauen, die den gesamten Sozialraum einbeziehen. Jeder geförderte Sozialraum erhält im Zeitraum von fünf Jahren bis zu 1 Million Euro an Fördermitteln, hälftig aufgeteilt auf den freigemeinnützigen Träger und die Kommunalverwaltung.

Ein inklusiver Sozialraum zeichnet sich durch seine Vielfalt und Offenheit aus. Er ermöglicht Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Bedürfnissen, sich zu begegnen, auszutauschen und gemeinsam zu gestalten. Dazu gehört auch eine umfassende und gut vernetzte Infrastruktur, die den Bedürfnissen aller gerecht wird.

Dafür stehen in den kommenden fünf Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung.  Die Summe wird bis 2028 zu gleichen Teilen vom SMS und der Aktion Mensch bereitgestellt. Mit den Geldern der Tandemförderung sollen barrierefreie, partizipative und inklusive Sozialräume zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in bis zu fünf Modellkommunen entstehen.

Den vollständigen Text der Förderbekanntmachung, die genaue Beschreibung der Fördervoraussetzungen sowie die einzureichenden Antragsvordrucke für eine Bewerbung finden Sie unter Aktion Mensch – Inklusion vor Ort Sachsen.

Antragsberechtigte

  • gemeinsame Antragstellung von Kommunalverwaltungen und freigemeinnützigen Organisationen
  • Förderung von bis zu fünf sächsischen Kommunalverwaltungen (Gemeinde, Stadt, Landkreis) möglich

Förderfähige Kosten

  • bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den projektbezogenen Personal- und Sachausgaben der Kommunalverwaltung

Förderzeitraum

  • Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2024
  • zunächst Laufzeit von drei Jahren, Antrag auf eine Verlängerung um zwei Jahre möglich

Förderhöhe

  • jeweils maximal 100.000 Euro je Kommunalverwaltung und Jahr

 

 

Förderziel

Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten, darunter insbesondere:

  • Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, wie zum Beispiel Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Seminare oder Tagungen,
  • Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte zur fachlichen Weiterentwicklung von ambulanten Diensten, interdisziplinären Frühförderstellen oder offenen Angeboten für Menschen mit Behinderungen und zur Weiterentwicklung der fachspezifischen Kompetenz der Fachkräfte und
  • Projekte zur träger-, fach- oder territorial übergreifenden Vernetzung beziehungsweise zur Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.

Antragsberechtigte

Die Förderung kann von geeigneten Vereinen, Verbänden, sozialen Einrichtungen, Institutionen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Gemeinden und Kommunen sowie Einzelpersonen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind, beantragt werden.

Förderfähige Kosten

  • Sachkosten
  • Personalkosten

Weitere Informationen

 

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Link zum Förderprogramm

Wir empfehlen, sich mit den Sachbearbeiter*innen im Vorfeld der Beantragung in Verbindung zu setzen:

Hendrik Adolf
Tel.: 0371 532-1281
E-Mail: hendrik.adolf@lds.sachsen.de

Andrea Hoske
Tel.: 0371 532-2375
E-Mail: andrea.hoske@lds.sachsen.de

Sonja Kehrer
Tel.: 0371 532-1224
E-Mail: sonja.kehrer@lds.sachsen.de

Förderzeitraum

  • spätestens 12 Wochen vor geplantem Projektbeginn
  • für Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 9 Monaten: spätestens drei Monate vor Beginn des Quartals, in dem das Projekt beginnen soll
  • Projektdauer: max. 3 Jahre

Förderhöhe

  • bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderziel

Ziel der Förderung nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie Kunst und Kultur ist eine nachhaltige Entwicklung der nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen sowie eine landesweite beziehungsweise über die Grenzen Sachsens hinausgehende Wirkung.

Antragsberechtigte

Eine Zuwendung können gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger bestehender oder im Aufbau befindlicher Museen sowie Verbände erhalten, deren satzungsgemäßer Zweck zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft im Freistaat Sachsen beiträgt und die sich an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes orientieren. Eine Zuwendung können auch museumsnahe Einrichtungen erhalten.

Förderfähige Kosten

  • der Ankauf von bedeutendem Museumsgut zur Ergänzung der Sammlungsbestände
  • die Restaurierung von Museumsgut, insbesondere unter dem Gesichtspunkt seiner Gefährdung, von Objekten für Dauerausstellungen, einschließlich fachlicher Analysen als Vorbereitung von Restaurierungsleistungen
  • präventive Maßnahmen zur Bestandserhaltung und zur Verbesserung der konservatorischen Bedingungen, wie beispielsweise die Beschaffung von Depotausstattungen
  • Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung, Dokumentation und Publikation des Sammlungsbestandes, die sich an den Standards des Deutschen Museumsbundes orientieren
  • die Erstellung von Museums-, Sammlungs- und Ausstellungskonzeptionen und die Erarbeitung von Drehbüchern und Gestaltungskonzeptionen, einschließlich erforderlicher konzeptioneller Vorarbeiten
  • Leistungen zur Neugestaltung ständiger Ausstellungen einschließlich der Beschaffung der dafür erforderlichen Ausstellungseinrichtungen und der Umsetzung von Ausstellungsdrehbüchern und Gestaltungskonzepten
  • die Herausgabe von museumsbezogenen Fachpublikationen und die öffentliche Zugänglichmachung von dokumentiertem Museumsgut
  • Fachtagungen, Workshops und entsprechende Veranstaltungen mit landesweiter Wirksamkeit
  • Sonderausstellungen mit landesweiter Bedeutung, die mit der Erschließung museumseigener oder zumindest sächsischer Museumsbestände einhergehen

Förderziel

  • Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der entsprechenden Einrichtung

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.

Förderfähige Kosten

  • Sachausgaben
  • Fremdleistungen
  • Personalausgaben
  • Investitionen (z.B. Technik, jedoch keine baulichen Investitionen)

Weitere Informationen

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Link zum Förderprogramm

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank
www.sab.sachsen.de

Förderhöhe

Anteilsfinanzierung, in begründeten Einzelfällen bis zu 100 %

Förderziel

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen und auf bestehenden öffentlichen Spielplätzen sowie die barrierefreie Umgestaltung von bestehenden öffentlichen Sanitäranlagen im Bereich von öffentlichen Plätzen und Verkehrsräumen. Des weiteren sollen im Zentrum der Fördermaßnahmen die Schaffung von barrierefreien Zuwegungen und Bewegungsflächen einschließlich entsprechender Orientierungs- und Leitelemente und die Schaffung zusätzlicher Sitzgelegenheiten und die Errichtung barrierefreier Spielgeräte stehen.

Antragsberechtigte

Kommunen sind ausdrücklich zur Antragstellung aufgefordert.

Förderfähige Kosten

Gefördert werden können insbesondere kommunale Träger bzw. Eigentümer*innen der Grün- und Parkanlagen, Spielplätze und Sanitäranlagen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen muss unter Beachtung der DIN 18040 erfolgen.

Weitere Informationen

Nähere Informationen unter:
https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/foerderprogramm-sachsen-barrierefrei-2030-5928.html

Eine Antragstellung ist über das Förderportal der zuständigen Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank online möglich: https://www.sab.sachsen.de/

Förderzeitraum

  • Antragstellung ist ab April 2023 möglich
  • Alle geförderten Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.

Förderhöhe

Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von 200.000 Euro pro Antrag.