– Gebärdensprache & Untertitel

Damit gehörlose Menschen an Angeboten wie Ausstellungsführungen, Theatervorstellungen, Lesungen, Workshops oder Vorträgen teilnehmen können, müssen diese auch in Gebärdensprache angeboten und/oder mit Untertiteln versehen werden.

Das Foto zeigt links einen Mann und rechts eine Frau. Sie stehen auf einer Bühne, der Hintergrund ist schwarz. Der Mann hebt die Hand und spricht in ein Mikrofon, die Frau dolmetscht in Gebärdensprache.
Gebärdensprachendolmetschung im Alten Gasometer. © Diana Freydank

Gebärdensprache

Gedolmetscht wird nicht nur das gesprochene Wort, auch Geräusche, Musik, Stimmungen oder Gesang werden in Gebärdensprache übertragen. Dies kann einerseits live durch entsprechende Gebärdensprachdolmetscher:innen erfolgen oder durch ein vorproduziertes Gebärdensprachvideo. Gebärdensprachdolmetscher:innen können über die sächsische Landesdolmetscherzentrale angefragt und gebucht werden. Beachten Sie dabei, dass Sie wie bei allen anderen Dolmetschleistungen in den meisten Fällen zwei Dolmetscher:innen benötigen, da diese sich aufgrund der erforderlichen hohen Konzentration alle 20 Minuten abwechseln müssen.

Idealerweise werden die Dolmetscher:innen bereits in die Vorbereitung eines Angebots einbezogen bzw. werden ihnen Materialien wie Vortragsskripte oder Videomitschnitte von Bühnenproduktionen oder Museumsführungen zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt. Soll ein Theaterstück z.B. gedolmetscht werden, ist es sinnvoll, die Dolmetscher:innen bereits in den Probenprozess einzubeziehen. So können sich z.B. die Schauspieler:innen an deren Präsenz gewöhnen, die Gebärdensprachdolmetscher:innen lernen den Ablauf und Inhalt des Stückes kennen, können Gebärden für ungewohnte Begriffe entwickeln, und es können unterschiedliche Positionen der Dolmetschenden sowie deren Ausleuchtung geprobt werden.

Reservieren Sie für gehörlose Besucher:innen in den ersten Reihen Plätze, die eine freie Sicht auf das Geschehen und gleichzeitig die Dolmetschenden sichern. Sorgen Sie für durchgehend gute und blendfreie Beleuchtung der Dolmetscher:innen. Wenn in Gebärdensprache gedolmetscht wird, muss das Angebot möglichst reichlich im Voraus und über zielgruppenrelevante Kanäle wie z.B. Gehörlosenvereine und -verbände angekündigt werden, idealerweise in Form eines Gebärdensprachvideos. Bei den Ankündigungen sollten unbedingt auch die entsprechenden Piktogramme für die Verdolmetschung in Gebärdensprache (zwei gebärdende Hände) genutzt werden. Informieren Sie bei Veranstaltungen mit Gebärdensprache immer Ihr Publikum auch über die regulären Kanäle. So erreichen Sie eine Sensibilisierung, und alle können sich darauf einstellen.

Untertitel & erweiterte Untertitel

Untertitel sind für schwerhörige und gehörlose Menschen mit guter Schriftsprachkompetenz unerlässlich, um bspw. einem Film oder Theaterstück folgen zu können. Untertitel beinhalten meistens lediglich eine Übertragung des gesprochenen Wortes. Erweiterte Untertitel enthalten außerdem auch Beschreibungen von Geräuschen oder musikalischen Elementen. Diese sind für schwerhörige oder gehörlose Personen unerlässlich, um dem Geschehen insgesamt folgen zu können. Untertitel können außerdem für Übersetzungen in andere Sprachen genutzt werden.

Untertitel werden teilweise von den Kultureinrichtungen selbst produziert oder es werden externe Dienstleister mit der Herstellung beauftragt. Untertitel können auch live erstellt werden, z.B. durch Schriftdolmetscher:innen.

Bei der Verwendung von Untertiteln muss die Schrift ausreichend groß und kontrastreich sein, und es muss den die Zuschauer:innen ermöglicht werden, sowohl die Schrift als auch das Geschehen im Blick zu haben. In Ankündigungen sollte das Piktogramm für Untertitel (die Buchstaben UT in einem Viereck) benutzt werden.

Bei einigen wenigen Produktionen werden Untertitel, aber auch Gebärdensprache und Audiodeskription als künstlerisches/ästhetisches Mittel eingesetzt (Stichwort: Aesthetics of Access).

Im Theaterkontext wird oft die Bezeichnung Übertitel verwendet, da sie „über“ dem Bühnengeschehen eingeblendet werden. Sie erfüllen jedoch denselben Zweck wie Untertitel. Es kann sein, dass der Begriff „Übertitel“ in der Gehörlosengemeinschaft nicht bekannt ist. Bei der Ankündigung eines solchen Angebotes sollten also im Vorhinein die Begrifflichkeiten geklärt werden.