– Preisgestaltung & Ticketbuchung

Das Ziel eines erfolgreichen Marketings ist in der Regel, das Publikum zum Besuch oder zur Teilnahme an einer Veranstaltung zu animieren. Deshalb muss auch der gesamte Buchungs-, Anmelde- bzw. Ticketkaufprozess barrierefrei sein.

Das Foto zeigt ausschnitthaft einen Laptop. Eine Hand hält eine Kreditkarte.
Online Ticketbuchung © Pixaby

Reservierung & Ticketbuchung

Stellen Sie sicher, dass aus der Ankündigung klar hervorgeht, ob eine Anmeldung erforderlich ist, wie diese funktioniert und was für die Teilnahme benötigt wird. Wenn z.B. ein Konzert beworben wird, für das im Vorfeld Tickets gekauft werden müssen, sollte das sowohl über eine barrierefreie Webseite (Online-Ticketshop) möglich sein, über Telefon und E-Mail, aber auch persönlich vor Ort.

Sichern Sie ab, dass Rückfragen zu Buchung und Reservierung jederzeit unkompliziert möglich sind. Benennen Sie eine Ansprechperson und geben Sie folgende Kontaktdaten an:

  • Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse,
  • Mobilnummer für SMS und digitale Messengerdienste
  • Postadresse ,
  • Öffnungszeiten und Erreichbarkeit.

Stellen Sie sicher, dass der Kaufprozess barrierefrei möglich ist. Es sollten immer mehrere Zahlungsmethoden akzeptiert werden, z.B. Überweisung vom Girokonto, Kreditkarte, Online-Bezahldienste, Bargeld vor Ort.

Die Kauf- oder Buchungsbestätigung sollte eindeutig sein und alle wichtigen Informationen sowie auch die angegebenen Bedarfe übersichtlich zusammenfassen. Bei der Bewerbung von Veranstaltungen, z.B. über Facebook, muss klar sein, ob die Zusage zur Teilnahme über diesen Kanal genügt oder ob eine weitere Anmeldung erforderlich ist.

Achten Sie darauf, dass die Auswahl an Preiskategorien und Platzarten für Menschen mit Behinderung nicht eingeschränkt oder stigmatisierend ist. So sollten z.B. nicht alle Rollstuhlnutzer:innen automatisch in der ersten Reihe platziert werden, und manche Autist:innen bevorzugen es, wenn mehr Abstand zwischen den Plätzen ist.

Sorgen Sie dafür, dass Gäste mit Behinderung ihre Bedarfe bei der Anmeldung bzw. Ticketbuchung angeben können, z.B.:

  • Rollstuhlplatz,
  • direkter Nachbarplatz für Assistenzperson,
  • Platz für Rollator, Assistenztier oder andere Hilfsmittel,
  • Platz mit gutem Empfang für Hörverstärkung und guter Sicht auf das Geschehen,
  • Platz mit guter Sicht auf Gebärdensprachdolmetscher:innen und das Geschehen,
  • Abhol- und Bringservice von und zu Haltestelle, Taxistand, Parkplatz,
  • Platz am Rand oder in der Nähe des Ausgangs,
  • Dolmetschung in Gebärdensprache,
  • Unterstützung bei Orientierung vor Ort z.B. bei der Suche nach dem Sitzplatz, beim Gang zu WC, Bar oder Shop,
  • Stehplatz, Liegeplatz

Preisgestaltung

Die Gestaltung der Eintrittspreise für Menschen mit Behinderung wird unterschiedlich diskutiert. Die einen meinen, dass Menschen mit Behinderung per se benachteiligt seien (viele Menschen mit Behinderung verfügen über ein geringeres Einkommen als Menschen ohne Behinderung, haben hohe Kosten für ihre Ausstattung und/oder Assistenz) und deshalb durch ermäßigte Preise entschädigt werden sollten.

Andere vertreten die Meinung, dass genau diese Vergünstigung Menschen mit Behinderung wieder als „anders“, „besonders“ oder „hilfsbedürftig“ markiere und somit einer Gleichberechtigung im Weg stehe.

  • Setzen Sie sich mit dieser Problematik auseinander und treffen Sie diesbezüglich klare Regelungen, die Sie auch kommunizieren.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Begleitperson einer schwerbehinderten Besucher:in (mit Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) freien Eintritt erhält. Diese Regelung gilt auch für den ÖPNV (hier die freie Fahrt). Dabei ist es unerheblich, ob die Begleitperson eine Freundin, eine Assistentin oder ein Familienmitglied ist.
  • Achten Sie darauf, dass die Preis- und Rabattregelung transparent und konsistent ist. Angaben auf der Webseite müssen dem Kassenpersonal bekannt sein, um unnötige Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Kommunizieren Sie mögliche Zusatzkosten, etwa ob bei einer Führung neben dem Eintritt noch weitere Kosten hinzukommen und ob Parkplätze kostenpflichtig sind.