– Inklusion im Kulturbereich

Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch für den Kulturbereich relevant. Der Artikel 30 der Konvention konkretisiert das Recht auf die Teilhabe am kulturellen Leben. Menschen mit Behinderungen sollen nicht nur als Rezipierende von Kunst und Kultur, sondern auch als Kunstschaffende im Kulturbetrieb vertreten sein. Doch was bedeutet diese Forderung nach Teilhabe in der praktischen Konsequenz eigentlich konkret? Welche Barrieren und Ausschlussmechanismen bestehen? Wie können diese überwunden und Chancengerechtigkeit realisiert werden?

Eine Servicestelle für Sachsen

Die im Jahr 2017 vom Landesverband Soziokultur Sachsen gegründete Servicestelle Inklusion im Kulturbereich setzt hier an und unterstützt die sächsischen KulturakteurInnen darin, sich für eine gleichberechtigte kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne einer vielfaltsorientierten Kulturarbeit einzusetzen.

Mit der Gründung der Servicestelle knüpft der Verband an Erfahrungen aus dem Projekt »Barriere? frei!« an, welches er 2013 bis 2014 durchführte. Ziel des Projektes war es, eine Auseinandersetzung über kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung anzuregen und nachhaltige strukturelle Öffnungsprozesse in Jugend- und Kultureinrichtungen anzustoßen. Kulturinstitutionen waren aufgerufen, ihre Organisation als Ganzes in den Blick zu nehmen und Konzepte für eine gleichberechtigte Teilhabe zu entwickeln und umzusetzen.

Ein inklusiver Ansatz geht über das klassische Audience Development hinaus

Im Projekt »Barriere? frei!« wurde deutlich, dass ein inklusiver Ansatz für Kultureinrichtungen eine große Chance ist, sich weiterzuentwickeln. Denn Inklusion als Querschnittsthema geht weiter als beispielsweise Audience Development, da hier neben dem Publikum auch Programm- und Personalpolitik auf den Prüfstand gestellt werden: Wie ist eigentlich die Personalzusammensetzung? Wer hat Zugang zu Beschäftigung in der Organisation? Wer bestimmt das Programm, Ästhetik und Inhalte und für wen?

Zwar tun Kultureinrichtungen mittlerweile einiges, um ihre Häuser und Angebote barrierefrei und zugänglicher zu gestalten, doch die tatsächliche Tragweite eines inklusiven Ansatzes für die Organisationsstruktur, -kultur und -praxis ist bei VertreterInnen von Kultureinrichtungen noch wenig präsent. Dazu kommen individuelle Unsicherheiten und Berührungsängste, aber auch Widerstände aufgrund fehlender persönlicher Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung sowie Wissenslücken in Bezug auf Barrieren und Ausschlussmechanismen. Fehlender Austausch und Netzwerke verstärken den Eindruck.

Konkrete Angebote für die Praxis

Was im Kleinen mit dem Projekt »Barriere? frei!« erprobt wurde, soll mit der Servicestelle fortgesetzt, weiterentwickelt und auf ganz Sachsen ausgeweitet werden. Dazu hat die Servicestelle konkrete Angebote entwickelt, die seit 2018 allen öffentlich geförderten Kultureinrichtungen in Sachsen zur Verfügung stehen, unter anderen:

  • Impulsberatungen zu Barrierefreiheit und  inklusiver Organisationsentwicklung
  • Weiterbildungsangebote zu praxisrelevanten Themen
  • Handbuch als Einstiegshilfe und Leitfaden
  • Digitales Infoportal mit weiterführenden Informationen, Kontakten und Beispielen
  • Newsletter mit aktuellen Informationen, Veranstaltungen, Fördermöglichkeiten
  • Terminkalender mit Fachveranstaltungen.

Die Servicestelle agiert sachsenweit

Gestartet ist die Servicestelle mit der Veranstaltungsreihe »Auftakt Inklusion!«, mit der sie 2018 in ganz Sachsen unterwegs war. Ziel war es, die AkteurInnen aus Kulturpraxis, -verwaltung und -politik sowie Betroffene vor Ort zu vernetzen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und die lokalen Rahmenbedingungen und Bedarfe kennenzulernen. Dabei setzt die Servicestelle immer auf die Kooperation mit den MultiplikatorInnen und EntscheiderInnen vor Ort (z.B. regionale Kulturverwaltung, Beauftragte für die Menschen mit Behinderung). In Fachvorträgen und Praxisberichten wurde neben der Annäherung an den Begriff Inklusion erörtert, was Kulturbetriebe konkret tun können, um inklusive Strukturen zu etablieren. Zusätzlich zu den Auftaktveranstaltungen wurden weitere, dem jeweiligen lokalen Bedarf angepasste Weiterbildungen und Fachveranstaltungen vor Ort durchgeführt.

Neben den Angeboten im Bereich Qualifizierung und Beratung bündelt die Servicestelle bereits vorhandenes Wissen und Erfahrungen und stellt diese kostenlos zur Verfügung. Dies geschieht unter anderem in Form eines Handbuches und eines digitalen Infoportals. Dabei steht eine offene, flexible und vor allem fragende Auseinandersetzung mit den strukturellen, organisatorischen und habituellen Gegebenheiten der eigenen Institution im Vordergrund. Während das Handbuch eine Art Leitfaden darstellt, findet man im Infoportal entsprechende Kontakte, weiterführende Links und zukünftig auch Praxisbeispiele.

Kooperation und Vernetzung sind wichtig

Die Angebote der Servicestelle werden stets in Zusammenarbeit mit anderen relevanten AkteurInnen entwickelt. Dazu arbeitet die Servicestelle mit Partnern zusammen, beispielsweise mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen oder dem Zentrum für inklusive politische Bildung. Als Mitglied im Netzwerk Kultur und Inklusion ist die Servicestelle bundesweit vernetzt und steht in regem Austausch mit ähnlichen Servicestellen in anderen Bundesländern und darüber hinaus.

Die Servicestelle versteht sich als Impulsgeber bei der Entwicklung einer inklusiven Kulturarbeit in Sachsen und kommuniziert Entwicklungsbedarfe, Potenziale sowie die kulturpolitische Bedeutung des Themas Inklusion. Die Finanzierung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist dabei ein wichtiger Meilenstein in der sächsischen Kulturpolitik und gleichzeitig ein wichtiges Signal an die Kulturbetriebe. Es macht deutlich, dass Inklusion eben nicht nur Aufgabe des Sozialressorts, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag ist.

2019 jährt sich die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum zehnten Mal. Dabei gilt: Nicht der Mensch soll »passend gemacht« werden, sondern die Strukturen. Packen wir’s an!

In leicht abgewandelter Form zuerst erschienen in Kulturpolitische Mitteilungen, Nr. 162, Heft III/2018