Menschen mit Behinderung beteiligen
Seit einigen Jahren bemühen sich Kultureinrichtungen zunehmend darum, mit Menschen zusammenzuarbeiten, deren Erfahrung in der Kultureinrichtung selbst nicht genügend vertreten ist. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderung. So werden z.B. Beiräte oder andere Beratungsgremien gegründet, potenzielle Besucher*innen um Meinung und Feedback gebeten oder Vertreter*innen der Selbsthilfevereine für verschiedene Zwecke einbezogen. Die folgende Übersicht über verschiedene Formen der Zusammenarbeit soll Kultureinrichtungen bei der Planung und erfolgreichen Durchführung helfen. Unabhängig davon muss ein Ziel jeder Kultureinrichtung sein, Mitarbeiter*innen mit Behinderung dauerhaft zu beschäftigen und im Personal insgesamt sollten vielfältige Perspektiven vertreten sein.
Ziele und Motivation klären
Es gibt ganz unterschiedliche Ziele oder Motivationen, die dazu führen, dass eine Kultureinrichtung mit Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten möchte. Wichtig ist, dass sich die Kultureinrichtung schon in der Planungsphase genau klar macht, was ihre Ziele und Motive sind und das auch transparent formuliert. Mögliche Ziele sind beispielsweise:
Fehlendes Wissen z.B. zur Barrierefreiheit in die Institution holen
Menschen mit Behinderung sind für bestimmte Fragen Expert*innen aus Erfahrung, weil sie im Alltag auf Barrieren in der Umwelt und Gesellschaft stoßen. Oft haben sie Strategien und Methoden entwickelt, mit den Barrieren umzugehen. Für Kulturinstitutionen kann dies wertvolles Wissen sein, das dabei hilft, Fehler im Design, in der Architektur oder der Kommunikation zu vermeiden oder bestehende Barrieren abzubauen. Das Wissen ist zwar kein „Geheimwissen“, da es für viele Einsatzgebiete auch sinnvolle Normen und Richtlinien zur Orientierung gibt, aber in vielen Fällen kann es dennoch wichtig sein, die Perspektive der Expert*innen aus Erfahrung (frühzeitig) einzubeziehen.
Vernetzung mit Vereinen und anderen Multiplikatoren in der jeweiligen Community, z.B. für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Manche Menschen mit Behinderung sind schwer über die üblichen Marketing-Kanäle zu erreichen (das gilt auch für viele andere Communities, die lange vom Kulturbetrieb vernachlässigt wurden). Daher ist es wichtig, dass die Kultureinrichtung einen guten Kontakt zu Multiplikator*innen und „Gatekeepern“ pflegt, um z.B. Informationen zu Angeboten gezielter bekannt machen zu können. Neben Vereinen der Selbsthilfe gehören zu Multiplikator*innen auch politische Akteur*innen und Interessensvertretungen, aber auch Aktivist*innen und Kulturschaffende mit Behinderung.
Fehlende Perspektiven in die Institution holen, z.B. für neuen Blick auf Werke oder Themen
Anstatt sich auf Barrierefreiheit allein zu konzentrieren, kann auch auf der inhaltlichen oder thematischen Ebene gefragt werden, was die Dimension Behinderung in der jeweiligen Kultureinrichtung bedeutet. Dieses Ziel ist viel anspruchsvoller, aber dafür auch sehr lohnenswert. Wie werden z.B. Menschen mit Behinderung auf den Gemälden einer Sammlung dargestellt? Wie werden Themen wie Gesundheit, Schönheit und Vorstellungen von Normalität in Theaterstücken verhandelt? Wer und was gilt eigentlich als Hochkultur und wie werden die Grenzen gezogen? Solche und andere Auseinandersetzungen brauchen ein möglichst breites Spektrum an Perspektiven, damit sie fruchtbar sind.
Menschen mit Behinderung eine Plattform geben, um ihre Selbstbestimmung zu stärken
Da Kultureinrichtungen auch gesellschaftliche Diskurse mitprägen und Aufmerksamkeitsräume in der Öffentlichkeit besetzen, haben sie eine gewisse Macht. Sie können diese nutzen, um wenig beachteten Perspektiven das Wort zu geben. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderung. „Nichts über uns ohne uns!“ ist schon lange die Forderung der Behindertenrechtsbewegung. Zu oft wird aber noch immer über sie gesprochen, statt ihnen zuzuhören.
Das Image der Institution nach außen verbessern
Inklusion und Diversität sind positive Werte und stehen für eine Willkommenskultur und Offenheit. Zudem verpflichten die UN-Behindertenrechtskonvention und andere Gesetze die öffentlichen Institutionen zur Inklusion. Daher kann es ein legitimes Ziel sein, auch nach außen zu zeigen, dass es Bemühungen und Fortschritte in diesem Bereich gibt. Die Image-Pflege sollte nicht das einzige Ziel sein, aber als positiver Nebeneffekt spricht prinzipiell nichts dagegen.
Mögliche neue Arbeitnehmer*innen kennen lernen
Letztlich muss auch ein Ziel sein, mehr Menschen mit Behinderung in der Kultureinrichtung fest anzustellen. Projekte, und andere Formen der Zusammenarbeit können wichtige Schritte auf dem Weg dahin sein. Auf diese Weise kann man sich persönlich kennen lernen, Berührungsängste abbauen und das Wissen aufbauen, dass dann später den Arbeitsalltag erleichtert.
Aufgaben und Formen der Beteiligung klären
Je nachdem, welche Ziele und Motivationen hinter der Zusammenarbeit stehen, ergeben sich unterschiedliche Aufgaben. Sie sollten ebenfalls klar formuliert werden, damit die Zusammenarbeit nicht falsche Erwartungen weckt.
Testen der Barrierefreiheit von einzelnen Elementen
Es kann sinnvoll sein, konkrete, einzelne Aspekte einer Kultureinrichtung auf Barrieren zu testen und Verbesserungsvorschläge zu sammeln. Z.B. die Webseite, den Parkplatz, den Backstage-Bereich oder das gedruckte Programmheft. Die Aufgabe ist jeweils überschaubar und auch die Verbesserungsmaßnahmen lassen sich in der Regel gut nacheinander abarbeiten.
Barrierefreiheit umfassend testen
Wenn alle Aspekte einer Kultureinrichtung auf Barrierefreiheit überprüft werden (Gebäude, Kommunikation, Technik), ist die Aufgabe sehr viel anspruchsvoller. Häufig lässt sich im Vorfeld auch nicht genau abschätzen, wie viel Zeit jeder einzelne Aspekt benötigen wird. Das sollte bei der Planung der Zusammenarbeit berücksichtigt werden. Etappenziele sollten klar formuliert werden.
Input für ein konkretes zeitlich begrenztes Projekt
Viele Projekte sind aus sich selbst heraus zeitlich begrenzt. Z.B. eine Sonderausstellung mit einer begrenzten Laufzeit, eine Konferenz mit klarem Anfang und Ende, aber auch wiederkehrende Events wie jährliche Festivals. Hier empfiehlt es sich, auf der Zeitachse rückwärts zu planen und vom Ende des Projekts ausgehend jeweils Zeitpunkte festzulegen, an denen bestimmte Inputs von externen Personen erfolgen müssen. Dadurch ergibt sich dann ein Zeitplan für die Zusammenarbeit, der mit genügend Vorlauf kommuniziert werden muss.
Inhaltlicher Input zu Sammlung, Objekten, Kunstwerken, etc.
Die Zusammenarbeit auf der inhaltlichen Ebene kann ganz unterschiedliche Formen haben und mehr oder weniger ressourcenintensiv sein. Z.B. könnte ein einzelnes Kunstwerk in einer Sammlung besprochen werden, für das ein Audioguide-Text erstellt werden soll. Oder ein Theaterstück könnte mit einer Expert*innengruppe kritisch gelesen werden. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Zugang zum jeweiligen Werk selbst barrierefrei ist, z.B. durch Übersetzungen, Beschreibungen, Repliken etc. Nur dann ist ein Austausch auf Augenhöhe möglich.
Langfristig angelegter Beirat, der inhaltliche Planung und Ausrichtung der Kultureinrichtung beeinflusst
Unabhängig von einzelnen Projekten oder Maßnahmen ist auch ein Beirat für langfristige und strategische Entscheidungen denkbar. So könnten z.B. programmatische Themen und Schwerpunkte für die kommenden Jahre besprochen werden. Aber auch bei der Planung von Personalstellen, Kooperationen, baulichen Maßnahmen oder anderen Investitionen könnte dem Beirat ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden. Wichtig ist, dass die Treffen regelmäßig stattfinden und langfristig planbar sind. Um die Motivation langfristig aufrecht zu erhalten, sind sichtbare Erfolge nötig.
Langfristige Beratung zur Organisationsentwicklung
Eine ganzheitliche, umfassende und engmaschige Beratung ist die anspruchsvollste und aufwendigste Form der Zusammenarbeit. Hierfür arbeitet eine Person oder eine kleine Gruppe sehr eng mit einer Kultureinrichtung zusammen, ist auch über interne Abläufe und Arbeitsweisen informiert und hat Kontakt zu allen Abteilungen und Entscheidungsträger*innen in der Institution. Die Aufgaben sind vielfältig, komplex und der zeitliche Aufwand und Ablauf sind oft nicht absehbar. Die beratende Person muss daher flexibel sein und die Institution dementsprechend diszipliniert und motiviert sein. Hier stößt eine Zusammenarbeit mit externen Personen an ihre Grenzen, wenn diese ehrenamtlich oder in ihrer Freizeit teilnehmen und keinen passenden professionellen Hintergrund haben.
Timing und Zeitmanagement
Je nach Zielen und Formen der Zusammenarbeit sind der zeitliche Umfang und das Zeitmanagement zu planen. Sowohl Menschen mit Behinderung als auch Firmen für Dolmetschung und andere Dienstleistungen müssen lange im Voraus kontaktiert werden, da die Nachfrage groß ist und ihre Kapazitäten oft viele Monate im Voraus verplant sind.
Wann wird wer einbezogen?
Generell empfiehlt es sich frühzeitig Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Ausgehend von den konkreten Aufgaben muss dann einzeln entschieden und festgehalten werden, wer zu welchem Zeitpunkt involviert sein wird. Wenn z.B. ein Tastmodell von einer Firma produziert werden soll, sollte im Auftrag bereits festgehalten werden, zu welchem Zeitpunkt das Feedback von blinden und sehbehinderten Menschen eingebunden wird. Der Zeitplan muss dann dementsprechend mit ihnen abgestimmt werden.
Gibt es ein klares zeitliches Ende oder ist Beteiligung dauerhaft?
Über den zeitlichen Rahmen muss im Vorfeld entschieden werden und die Kommunikation darüber muss transparent und realistisch sein. Nur so können die Expert*innen aus Erfahrung einschätzen, ob ihre zeitlichen Kapazitäten ausreichen und andere Verpflichtungen planen.
Wie wird Zusammenarbeit mit mehreren Abteilungen und externen Partnern organisiert?
Wichtig ist, dass sowohl die betroffenen Abteilungen in einer Kultureinrichtung als auch die aus Erfahrungsexpert*innen und die externen Firmen zu jedem Zeitpunkt wissen, wer die relevanten Ansprechpersonen sind und was die aktuellen und zukünftigen Aufgaben sein werden. Kommunikation muss offen und nachvollziehbar sein. Es muss auch klar sein, welchen Stellenwert z.B. das Feedback der Expert*innen hat und wie es die Entscheidungsfindung beeinflusst.
Wie viel Zeit wird die Beteiligung einnehmen? Wie viele Ressourcen hat die Institution dafür?
Nicht nur die Expert*innen aus Erfahrung müssen den Umfang der Zusammenarbeit wissen. Auch die Mitarbeiter*innen und die Abteilungen der Kultureinrichtung müssen realistisch einschätzen können, wie viele Ressourcen sie für die Zusammenarbeit aufbringen können. Insbesondere koordinierende Aufgaben wie Terminfindung und Kommunikation zwischen Arbeitstreffen ist häufig arbeitsintensiver als angenommen.
Finanzierung
Schon vor der Kontaktaufnahme mit Expert*innen aus Erfahrung sollte die Kultureinrichtung klären, wie die Zusammenarbeit finanziert werden kann. Die Höhe der benötigten Mittel hängt direkt mit dem zeitlichen Umfang, der Anzahl der Personen und den einzelnen Aufgaben zusammen.
Wie wird Beteiligung finanziert?
Verschiedene Formen der Bezahlung sind denkbar: Z.B. Vergabe von Werkverträgen, Bezahlung von Honoraren zu einem bestimmten Stundensatz oder pauschale Aufwandsentschädigungen für eine feste Anzahl von Arbeitstreffen. Die Kultureinrichtung muss intern prüfen, welche Modelle für sie möglich sind und bei den Beteiligten nachfragen, was für sie am geeignetsten ist.
Wie aufwendig ist die Abrechnung und Verwaltung?
Generell gilt, dass der bürokratische Aufwand für die Expert*innen aus Erfahrung gering sein muss, damit sich eine Zusammenarbeit lohnt. Insbesondere kleinere Aufträge werden durch formale Angebotserstellung, das Ausfüllen von Dokumenten und einen komplizierten Abrechnungsprozess unattraktiv. Hier muss die Verwaltungsabteilung der Kultureinrichtung nach vereinfachten Lösungen suchen.
Wie wird mit semi-professioneller Tätigkeit umgegangen?
Menschen mit Behinderung sollten für jede Zusammenarbeit entlohnt werden – auch wenn sie in ihrer Freizeit stattfindet. Es gibt verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen, die die Höhe des möglichen Zuverdiensts einschränken (Ehrenamt, Beschäftigung in Werkstatt für Menschen mit Behinderung, frühzeitige Rente, Arbeitslosengeld I und II). Hier muss jeweils eine individuelle Absprache erfolgen, damit keine steuerlichen Nachteile oder Nachteile für den Versicherungsstatus entstehen. Manche Personen bevorzugen eine „Bezahlung“ in Form von Sachleistungen z.B. Freikarten.
Sind Kosten für Barrierefreiheit eingeplant?
Neben der Bezahlung der Erfahrungsexpert*innen selbst muss auch die gesamte „Infrastruktur“ finanziert sein, insbesondere, wenn dadurch Barrieren abgebaut werden, die die Zusammenarbeit sonst behindern würden. Kosten für Dolmetschung, Transport und Assistenz müssen ebenso eingeplant sein wie Kosten für Technik, barrierefreie Dokumente oder Anschaffung von Software, mit der barriereärmer zusammengearbeitet werden kann (wenn z.B. Dateien gemeinsam geteilt und bearbeitet werden sollen). Je nach Aufgabe sind Art und Umfang der Kosten ganz unterschiedlich. Es können Kosten entstehen, die eine Person ohne Behinderung nicht einkalkulieren kann. Auch deshalb ist die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung schon in der Planungsphase so wichtig.
Kontakt
Servicestelle Inklusion im Kulturbereich
c/o Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
Alaunstr. 9 | 01099 Dresden
T: 0351 – 802 17 69 | E: inklusion@soziokultur-sachsen.de
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