– Förderungen

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Förderziel

Die Aktion Mensch hat verschiedene Förderprogramme, die auch für den Kulturbereich relevant sind: neben Projektförderungen, können Kultureinrichtungen auch kleine Investitionsmittel, Anschubfinanzierung und Mikroförderung z.B. für Veranstaltungen und Projekte beantragen.

 

 

Weitere Informationen

Link zu Aktion Mensch 

Förderziel

Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin e.V. verleiht den Annedore-Leber-Preis für besonderes Engagement bei der beruflichen Integration junger Menschen mit Behinderung. Bewerben können sich Unternehmen, Organisationen und Projektträger, die sich bei der Eingliederung junger Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Arbeit beispielhaft hervorgetan haben. Gesucht werden innovative, nachhaltige und zur Nachahmung anregende Projekte, die Menschen mit Handicap eine optimale Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und einen entscheidenden Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in diesem Themenfeld leisten.

 

Weitere Informationen

Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin

Link zum Annedore-Leber-Preis

Förderzeitraum

Der Preis wird einmal jährlich vergeben.

Förderhöhe

Preisgeld 1.000 €

Förderziel

Der Bundeskunstpreis wird alle zwei Jahre ausgeschrieben und richtet sich an Menschen mit Behinderung. Alle eingereichten Arbeiten werden in der Villa Bosch in Radolfzell ausgestellt und die prämierten Arbeiten bekommen Geldpreise. Die Stadt Radolfzell bietet auf Wunsch im Auftrag der Künstler*innen die Werke zum Verkauf an.

Weitere Informationen

Stadt Radolfzell, Kulturbüro, Fachbereich Kultur
Carina Heer
Telefon: 07732 – 813 74
E-Mail: kulturbureo@radolfzell.de

Link zum Bundeskunstpreis

Förderzeitraum

Die Preisverleihung findet in einem zweijährigen Rhythmus statt, zuletzt am 18. September 2022.

Förderhöhe

Die Dotierung (Geldpreis) wird erst nach dem Juryentscheid festgelegt

Förderziel

Seit 2000 verleiht die Augustinum Stiftung alle drei Jahre den euward. Dieser Kunstpreis ist international die wichtigste Auszeichnung für Kunst im Kontext von geistiger Behinderung. Sein Ziel ist es, unbekannte Künstler*innen zu fördern und ihr Schaffen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine Jury von bekannten Fachleuten wählt aus den Bewerbungen aus ganz Europa drei Preisträger*innen.

Antragsberechtigte

Bewerben können sich alle Personen, die sich als Künstler*innen betätigen und die – nach den gesetzlichen Regelungen ihres jeweiligen Landes – als geistig behindert gelten.

Weitere Informationen

Holger Beckmann
Telefon: 089 31581 147
E-Mail: holger.beckmann@augustinum.de

Link zum Euward

Förderzeitraum

30. Mai 2023

Förderhöhe

Die Preisträger*innen erhalten eine Ausstellung ihrer Werke im Haus der Kunst in München und werden mit Geldpreisen und einem Katalog zu ihrem Werk im Gesamtwert von ca. 25.000 € gefördert.

Förderziel

Die Heidehof Stiftung fördert ein- und mehrjährige Projekte in den Bereichen Menschen mit Behinderung, Bildung, Umwelt, Gesundheit und Soziales. Im Förderbereich Menschen mit Behinderung fördert die Stiftung:

  1. Inklusion
  2. Selbsthilfegruppen
  3. Integrationsprojekte
  4. Differenzierte Förder-, Arbeits- und Wohnangebote.

Antragsberechtigte

  • gemeinnützige Organisationen
  • öffentliche Rechtsträger

 

Weitere Informationen

Heidehof Stiftung

Link zur Heidehof Stiftung

Förderzeitraum

Es gibt keine festen Abgabetermine oder Einreichungsfristen, da laufend über die eingehenden Anträge entschieden wird. Alle Anträge müssen aber mindestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Förderhöhe

Die Höhe des Förderbetrags wird vom Projekt und den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig gemacht.

Förderziel

In enger Zusammenarbeit werden die Aktion Mensch und der Freistaat Sachsen jeweils zwei Netzwerkpartner aus den Bereichen Kommunalverwaltung und freier gemeinnütziger Träger in bis zu fünf sächsischen Sozialräumen fördern. Diese Partner werden gemeinsam daran arbeiten, umfassende inklusive Netzwerke aufzubauen, die den gesamten Sozialraum einbeziehen. Jeder geförderte Sozialraum erhält im Zeitraum von fünf Jahren bis zu 1 Million Euro an Fördermitteln, hälftig aufgeteilt auf den freigemeinnützigen Träger und die Kommunalverwaltung.

Ein inklusiver Sozialraum zeichnet sich durch seine Vielfalt und Offenheit aus. Er ermöglicht Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Bedürfnissen, sich zu begegnen, auszutauschen und gemeinsam zu gestalten. Dazu gehört auch eine umfassende und gut vernetzte Infrastruktur, die den Bedürfnissen aller gerecht wird.

Dafür stehen in den kommenden fünf Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung.  Die Summe wird bis 2028 zu gleichen Teilen vom SMS und der Aktion Mensch bereitgestellt. Mit den Geldern der Tandemförderung sollen barrierefreie, partizipative und inklusive Sozialräume zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in bis zu fünf Modellkommunen entstehen.

Den vollständigen Text der Förderbekanntmachung, die genaue Beschreibung der Fördervoraussetzungen sowie die einzureichenden Antragsvordrucke für eine Bewerbung finden Sie unter Aktion Mensch – Inklusion vor Ort Sachsen.

Antragsberechtigte

  • gemeinsame Antragstellung von Kommunalverwaltungen und freigemeinnützigen Organisationen
  • Förderung von bis zu fünf sächsischen Kommunalverwaltungen (Gemeinde, Stadt, Landkreis) möglich

Förderfähige Kosten

  • bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den projektbezogenen Personal- und Sachausgaben der Kommunalverwaltung

Förderzeitraum

  • Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2024
  • zunächst Laufzeit von drei Jahren, Antrag auf eine Verlängerung um zwei Jahre möglich

Förderhöhe

  • jeweils maximal 100.000 Euro je Kommunalverwaltung und Jahr

 

 

Förderziel

Mit dem Programm soll Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Gastronomie-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, ermöglicht werden.

 

Antragsberechtigte

  • Eigentümer*innen
  • Pächter*innen
  • Betreiber*innen öffentlich zugänglicher Einrichtungen

 

Förderfähige Kosten

  • Bauliche Investitionen
  • Technische Hilfsmittel

Förderbeispiele:

  • Ausstattung mit Audio-Guides für seh- und hörbehinderte Besucher*innen im Schloss Voigtsberg in Oelsnitz/Vogtland
  • Barrierefreier Zugang an der Historischen Gaststätte Spitzgrundmühle in Coswig
  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Apotheke sowie zum Ärztehaus am Wilhelm-Külz-Platz in Chemnitz
  • Umbau der Sanitäranlagen in der Begegnungsstätte Otto-Brenner-Haus in Chemnitz

 

Weitere Informationen

Vorhabensbeschreibungen werden beim zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt eingereicht. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in enger Abstimmung mit ihren Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung und Behindertenbeiräten.

Link zu Ansprechpartnern des Landkreises/der kreisfreien Stadt

Link zum Förderprogramm 

Förderhöhe

maximal 25.000

Förderziel

Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten, darunter insbesondere:

  • Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, wie zum Beispiel Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Seminare oder Tagungen,
  • Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte zur fachlichen Weiterentwicklung von ambulanten Diensten, interdisziplinären Frühförderstellen oder offenen Angeboten für Menschen mit Behinderungen und zur Weiterentwicklung der fachspezifischen Kompetenz der Fachkräfte und
  • Projekte zur träger-, fach- oder territorial übergreifenden Vernetzung beziehungsweise zur Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.

Antragsberechtigte

Die Förderung kann von geeigneten Vereinen, Verbänden, sozialen Einrichtungen, Institutionen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Gemeinden und Kommunen sowie Einzelpersonen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind, beantragt werden.

Förderfähige Kosten

  • Sachkosten
  • Personalkosten

Weitere Informationen

 

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Link zum Förderprogramm

Wir empfehlen, sich mit den Sachbearbeiter*innen im Vorfeld der Beantragung in Verbindung zu setzen:

Hendrik Adolf
Tel.: 0371 532-1281
E-Mail: hendrik.adolf@lds.sachsen.de

Andrea Hoske
Tel.: 0371 532-2375
E-Mail: andrea.hoske@lds.sachsen.de

Sonja Kehrer
Tel.: 0371 532-1224
E-Mail: sonja.kehrer@lds.sachsen.de

Förderzeitraum

  • spätestens 12 Wochen vor geplantem Projektbeginn
  • für Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 9 Monaten: spätestens drei Monate vor Beginn des Quartals, in dem das Projekt beginnen soll
  • Projektdauer: max. 3 Jahre

Förderhöhe

  • bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderziel

Ziel der Förderung nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie Kunst und Kultur ist eine nachhaltige Entwicklung der nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen sowie eine landesweite beziehungsweise über die Grenzen Sachsens hinausgehende Wirkung.

Antragsberechtigte

Eine Zuwendung können gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger bestehender oder im Aufbau befindlicher Museen sowie Verbände erhalten, deren satzungsgemäßer Zweck zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft im Freistaat Sachsen beiträgt und die sich an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes orientieren. Eine Zuwendung können auch museumsnahe Einrichtungen erhalten.

Förderfähige Kosten

  • der Ankauf von bedeutendem Museumsgut zur Ergänzung der Sammlungsbestände
  • die Restaurierung von Museumsgut, insbesondere unter dem Gesichtspunkt seiner Gefährdung, von Objekten für Dauerausstellungen, einschließlich fachlicher Analysen als Vorbereitung von Restaurierungsleistungen
  • präventive Maßnahmen zur Bestandserhaltung und zur Verbesserung der konservatorischen Bedingungen, wie beispielsweise die Beschaffung von Depotausstattungen
  • Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung, Dokumentation und Publikation des Sammlungsbestandes, die sich an den Standards des Deutschen Museumsbundes orientieren
  • die Erstellung von Museums-, Sammlungs- und Ausstellungskonzeptionen und die Erarbeitung von Drehbüchern und Gestaltungskonzeptionen, einschließlich erforderlicher konzeptioneller Vorarbeiten
  • Leistungen zur Neugestaltung ständiger Ausstellungen einschließlich der Beschaffung der dafür erforderlichen Ausstellungseinrichtungen und der Umsetzung von Ausstellungsdrehbüchern und Gestaltungskonzepten
  • die Herausgabe von museumsbezogenen Fachpublikationen und die öffentliche Zugänglichmachung von dokumentiertem Museumsgut
  • Fachtagungen, Workshops und entsprechende Veranstaltungen mit landesweiter Wirksamkeit
  • Sonderausstellungen mit landesweiter Bedeutung, die mit der Erschließung museumseigener oder zumindest sächsischer Museumsbestände einhergehen

Förderziel

  • Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der entsprechenden Einrichtung

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.

Förderfähige Kosten

  • Sachausgaben
  • Fremdleistungen
  • Personalausgaben
  • Investitionen (z.B. Technik, jedoch keine baulichen Investitionen)

Weitere Informationen

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Link zum Förderprogramm

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank
www.sab.sachsen.de

Förderhöhe

Anteilsfinanzierung, in begründeten Einzelfällen bis zu 100 %