Inklusion
Grundlage für die Arbeit der Servicestelle und unser Verständnis von Inklusion ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Danach handelt es sich bei der Verwirklichung von Inklusion um die Verwirklichung von universellen Menschenrechten. In der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Dies beinhaltet auch die Teilhabe am kulturellen Leben, und zwar sowohl als Kulturbesucher als auch als Kulturschaffender.
Inklu…….was??
Inklusion ist nicht nur in der Gesellschaft, sondern besonders auch im Kulturbereich ein immer häufiger verwendeter Begriff. Und doch besteht oft Unsicherheit darüber, was Inklusion eigentlich meint und was es für die eigene Arbeit bedeutet. Der folgende Beitrag von Tina Hölzel und David Jugel vom Zentrum für inklusive politische Bildung, gibt einen Überblick über den aktuellen Inklusionsdiskurs.
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Inklusion im Kulturbereich
Die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich setzt sich für eine inklusive kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein und unterstützt die sächsischen Kulturschaffenden bei der Umsetzung einer inklusiven Kulturarbeit. Über die Entstehung und Hintergründe der Servicestelle erfahren Sie hier mehr.
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Perspektive Inklusion!
Innerhalb der Reihe Perspektive Inklusion! veröffentlichen wir spannende Ansichten von Kunst- und Kulturschaffenden mit Behinderung. Wir starten mit der Frage: „Was braucht es, um als Kunst- und Kulturschaffende mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Kulturbereich gleichberechtigt an Ausbildung und Beschäftigung teilhaben zu können?“. Lesen Sie selbst!
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Aktivitäten
Ob Fachtage, Weiterbildungen oder spannende Gesprächsrunden – hier dokumentieren wir vergangene Veranstaltungen der Servicestelle für Sie.
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