– Praxishilfen

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In Deutschland gilt seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vormals Antidiskriminierungsgesetz. Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten.

In der Broschüre  werden verschiedene Wege aufgezeigt, wie der Übergang von der Werkstatt in einen Betrieb des regulären Arbeitsmarktes organisiert werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

 

Sammlung konkreter Hinweise, Antworten, Informationen sowie gesetzlicher Regelungen zu den Themen Ausbildung, BEM (Betriebliches Eingliederungshmanagement), Beschäftigung, Eingliederung, Einstellung und Förderung.

Ansprechpersonen in der Projektregion Sachsen in der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH: michael.teubner@faw.de Telefon: 0351 – 473 71 13

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) dient dazu, Gleichstellung und Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Bereich zu verankern und Diskriminierungen zu vermeiden.

Informations- und Schulungsportal in Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V., das alle Fragen zur Beschäftigung behinderter Menschen in Sachsen behandelt. Die behandelten Themen umfassen rechtliche Rahmenbedingungen, Beratungs- und Fördermöglichkeiten, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie inklusive Unternehmenskultur.

 

Anhand von Praxisbeispielen und unterschiedlichen Künstlerbiografien zeigt EUCREA, wie die Ausbildungs- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung verbessert werden kann. Ein Fazit des Berichts ist, dass der Kommunikation und Bewusstseinsbildung dabei eine zentrale Rolle zukommt.

 

Die Publikation bietet Hintergrundinformationen rund um das Thema Induktive Höranlagen.

Neben der Selbstständigkeit wird die Situation von Mitarbeitenden in Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstlern im Kontext Werkstatt für Menschen mit Behinderung beleuchtet und anhand verschiedener Praxisbeispiele erläutert. Es wird deutlich, dass für die Teilhabe am künstlerischen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung oft Individuallösungen gefunden werden müssen, die wiederum ohne ein extrem engagiertes Umfeld kaum möglich sind.

Der Band des bundesweiten Netzwerkes Kultur und Inklusion widmet sich dem Thema Aus- und Weiterbildung und stellt anhand vielfältiger Praxisbeispiele vor, wie eine inklusive Ausbildung sowohl im Hochschulkontext als auch in den Kultureinrichtungen selbst gestaltet werden kann. Die Publikation zeigt zum einen die imponierende Arbeit vor Ort, sie zeigt aber auch, dass Kultur und Inklusion auch auf der Ausbildungsebene noch in die Breite gebracht werden müssen, um dem Auftrag des Artikels 30 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonventionen gerecht zu werden.