– Praxishilfen

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Viele Institutionen sind es nicht gewohnt, mit Künstler:innen mit Behinderung zusammenzuarbeiten. Die meisten Institutionen sind auch mit dem Konzept eines Access Riders nicht vertraut. In einem Access Rider formulieren Kunst- und Kulturschaffende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen ihre Zugangsbedarfe. Romily Walden erklärt uns, wie sie beim Verfassen dieses Dokuments vorgegangen ist.

JOBinklusive setzt sich dafür ein, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden. Dazu werden für ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und VermittlerInnen zahlreiche Informationen, Erfahrungsberichte sowie Best practice Beispiele zur Verfügung gestellt. JOBinklusive ist eine Initiative der SOZIALHELDEN e.V.

Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht. Die UN-BRK konkretisiert grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-BRK und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft. Von besonderer Relevanz für den Kulturbereich ist Artikel 30 der UN-BRK.