– Prozessbegleitung

für Inklusionsorientierte Organisationsentwicklung in Kultureinrichtungen

Das Foto zeigt sechs Personen, die um einen großen ovalen Tisch herum sitzen. Auf dem Tisch stehen Tassen, Gläser und Schreibzeug. Die drei Personen auf der rechten Seite schauen auf eine der gegenübersitzenden Personen, die gebärdet. Im Hintergrund sind ein beschriebenes Whiteboard und Flipchart zu sehen.

Sie  möchten sich bei Ihrer Inklusionsentwicklung von der Servicestelle begleiten lassen? 2024 starten wir einen neuen Durchgang. Bis zum 31. Oktober 2023 nehmen wir Interessenbekundungen entgegen. Melden Sie sich dazu bitte bei:

Johanna von der Waydbrink
Leiterin Servicestelle

E-Mail: waydbrink(ät)soziokultur-sachsen.de
Telefon: 0351 – 802 17 69

Ziel der inklusionsorientierten Organisationsentwicklung

Ziel der inklusionsorientierten Organisationsentwicklung (kurz: Inklusionsentwicklung) in der Kultureinrichtung ist es Zugänglichkeit, Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderung am Haus zu verbessern – im Programm, im Publikum und im Personal. Dazu soll die Kultureinrichtung als Ganzes in den Blick genommen und ein nachhaltiger Entwicklungsprozess in allen Abteilungen und auf allen Organisationsebenen angestoßen werden.

 

Ziel der Prozessbegleitung

Inklusionsentwicklung in Kultureinrichtungen ist ein komplexer Veränderungsprozess: Strukturen und Gewohnheiten müssen überdacht, neue Perspektiven müssen einbezogen werden und Wissen muss aufgebaut werden. Dabei ist es hilfreich externe Begleiter als Unterstützung zu haben. Die Servicestelle steht der Kultureinrichtung als externer Impulsgeber, Begleiter und Berater zur Verfügung. Die eigentliche Veränderungsarbeit leistet die Kultureinrichtung.

 

Voraussetzungen für eine Prozessbegleitung

Jede Prozessbegleitung ist individuell und wird an die Erfordernisse und Zielstellungen der Kultureinrichtung angepasst. Bevor wir mit dem gemeinsamen Entwicklungsprozess beginnen, ist es wichtig, dass Sie sich über Inhalte, Ablauf und Rahmenbedingungen der Prozessbegleitung informiert haben und sichergestellt haben, dass diese in Ihrer Kultureinrichtung gegeben sind. Dabei ist es hilfreich, sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, ob die Kultureinrichtung die folgenden Aufgaben erfüllen kann:

 

Aufgaben der Kultureinrichtung

  • Die Kultureinrichtung bildet ein Inklusionsteam, bestehend aus VertreterInnen der Geschäftsführung sowie VertreterInnen mit Leitungsverantwortung aus allen Organisationsbereichen bzw. Abteilungen
  • Das Inklusionsteam ist verantwortlich für die Kommunikation und Vermittlung innerhalb der Organisation, es nimmt an allen vereinbarten Arbeitstreffen teil und koordiniert und evaluiert den Prozess innerhalb und außerhalb der Organisation
  • Das Inklusionsteam ist verantwortlich für die Dokumentation der Arbeitstreffen, der entwickelten Maßnahmen und der Ergebnisse
  • Das Inklusionsteam legt eine/n SprecherIn fest, der/die als Ansprechperson für die Servicestelle fungiert
  • Das Inklusionsteam gibt der Servicestelle während des gesamten Prozesses Rückmeldungen zur Qualität der Prozessbegleitung
  • Für den Prozess stellt die Leitung angemessene zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung, sowohl für die Arbeitstreffen mit der Servicestelle als auch für die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen
  • Die Kultureinrichtung ist verantwortlich für die Art und Qualität der Ergebnisse

 

Aufgaben der Servicestelle

  • Die Servicestelle unterstützt die Kultureinrichtung in allen Fragestellungen und Schritten, die im Kontext der Inklusionsentwicklung stehen
  • Die Servicestelle stellt dazu Wissen in Form von Inputs, Weiterbildungen, verschiedenen Arbeitsmaterialien wie Checklisten, Fragebögen, Handbuch zur Verfügung und ist bei der Kontaktvermittlung behilflich
  • Die Servicestelle ist während des gesamten Prozesses Ansprechpartner für die Kultureinrichtung und ihre Fragen

 

Laufzeit und Arbeitstreffen

  • Die Laufzeit der Prozessbegleitung beträgt 12 Monate.
  • Innerhalb dieses Zeitraumes finden 5-6 Arbeitstreffen statt, in denen die Partner gemeinsam erarbeiten, was im Rahmen der inklusionsorientierten Ausrichtung erreicht werden soll.
  • Die Dauer eines Arbeitstreffens beträgt üblicherweise 3 Stunden, die Online-Treffen üblicherweise 1-1,5 Stunden
  • Es ist geplant, dass sich alle Kultureinrichtungen, die eine Prozessbegleitung mitmachen, bei einem Vernetzungstreffen kennenlernen. Diese Treffen wird etwa 3-4 Stunden dauern und dient dem Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Kultureinrichtungen

Ablauf und Inhalte

Üblicherweise durchlaufen wir in einem Prozess gemeinsam folgende Phasen:

 

1. Phase: Orientierung und Klärung

Bevor wir eine Prozessbegleitung beginnen, treffen wir uns gemeinsam mit 2-3 VertreterInnen der Leitungsebene. Wir sprechen über Motivation, Erwartungen und Ziele der Kultureinrichtung, sowohl in Bezug auf die Inklusionsentwicklung an der Einrichtung als auch die Prozessbegleitung durch die Servicestelle. Wir stellen den Ablauf, die Inhalte und Rahmenbedingungen für einen solchen Prozess vor und erläutern, was Inklusion im Kulturbereich eigentlich bedeutet. Außerdem besprechen wir die Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit. Beide Partner haben dann Zeit in Ruhe über alles nachzudenken und sich für oder gegen eine Zusammenarbeit zu entscheiden. Wenn sich beide Partner für eine Zusammenarbeit entscheiden, bildet die Kultureinrichtung ein Inklusionsteam und erhält von der Servicestelle einen Fragebogen, der von allen Mitarbeitenden ausgefüllt wird und eine Grundlage für eine erste Situationsanalyse bildet.

 

2. Phase: Orientierung und Situationsanalyse

Ist die Zusammenarbeit beschlossen, treffen sich die Partner für ein erstes Arbeitstreffen. Ziel ist es herauszufinden, wo die Kultureinrichtung steht und was erreicht werden soll. Dazu werden u.a. die Ergebnisse des Fragebogens vorgestellt und die Partner erarbeiten, welche Ziele und Lösungsideen mit welcher Priorität während der Zusammenarbeit verfolgt werden sollen. Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen, fachliche Inputs durch die Servicestelle sowie Handreichungen gehören ebenfalls dazu.

 

3. Phase: Maßnahmenplanung und Projektmanagement

Sind die Ziele geklärt, werden konkrete Maßnahmen entwickelt, wie die Ziele zu erreichen sind. Arbeitspakte werden formuliert, Zeitschienen, Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Erfolgsindikatoren werden festgelegt. Die Umsetzung kann beginnen.

 

4. Phase: Umsetzung und Reflexion

In der Umsetzungsphase treffen wir uns ein bis zwei Mal, um gemeinsam den Zwischenstand zu reflektieren, erste Ergebnisse auszuwerten, mögliche Probleme und Widerstände zu adressieren und Arbeitspakete ggf. neu zu bewerten und festzulegen. Außerdem bringen wir Sie mit den anderen Kultureinrichtungen in einem gemeinsamen Netzwerktreffen zusammen. Die gegenseitige Vorstellung des Zwischenstandes sowie kollegialer Austausch stehen bei diesem Treffen im Zentrum. Auch Experteninputs und Praxisbeispiele können für die Veranstaltung angefragt werden.

5. Phase: Abschluss und Ausblick

In der letzten Phase schauen wir, was bereits erreicht wurde und was zukünftig noch erreicht werden soll. Wir erarbeiten, wie das Team der Kultureinrichtung selbständig an der Inklusionsentwicklung weiterarbeiten kann und wie die Servicestelle ggf. unterstützen kann. Ein Blick auf die Zusammenarbeit der beiden Partner und den Prozessverlauf sind außerdem Bestandteil der Abschlussphase.

 

Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Partnerschaft zwischen Kultureinrichtung und Servicestelle beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen und gestaltet sich im Verständnis eines wechselseitigen Lernprozesses. Die Einhaltung der Verschwiegenheit und des Datenschutzes wird von allen Beteiligten vorausgesetzt.