– Schritt für Schritt zum inklusiven Kulturbetrieb

Schritt für Schritt zum inklusiven Kulturbetrieb

Datum
16.5.2024 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Ort
Online via ZOOM
Anbieter
Servicestelle Inklusion im Kulturbereich

Seminarziel

Der Kulturbereich engagiert sich zumeist gesellschafts- und machtkritisch und weist auf gesellschaftliche Missverhältnisse hin. Oft ist der Kulturbereich sich jedoch seiner eigenen Zugangsbarrieren und ausschließenden Strukturen nicht bewusst.  Um das zu ändern ist eine umfassende Entwicklungsstrategie hin zu mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe in einer Organisation nötig. Ziel ist es, auf allen Ebenen Zugangsbarrieren und Benachteiligung abzubauen – im Publikum, im Programm und im Personal.

Im Workshop werden dazu theoretische Grundlagen und praktisches Handwerkszeug vermittelt. Ausgehend von einem kritischen Blick auf typische Barrieren und Teilhabeerschwernisse im Kulturbereich, erarbeiten wir Lösungen, wie diese nachhaltig überwunden und vermieden können und diskutieren wie Inklusion als Leitgedanke in einer Kultureinrichtung verankert werden kann.

Methoden

  • Trainer:inneninput
  • Einzel- und Gruppenarbeit
  • Erfahrungsaustausch
  • Diskussion.

Lernergebnis

Am Ende des Seminar kennen die Teilnehmenden:

  • den Zusammenhang zwischen Barrierefreiheit und Inklusion
  • typische Barrieren und Ausschlussmechanismen im Kulturbereich
  • konkrete Lösungsansätze und Handlungsstrategien zur Umsetzung
  • Ideen für erste Maßnahmen, mit denen jede Kultureinrichtung starten kann.

Referent:innen

Johanna von der Waydbrink und Matthias Franke, Mitarbeitende der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich.

Zielgruppe und Teilnahme

  • Diese Veranstaltung richtet sich an alle Mitarbeiter:innen kultureller Einrichtungen oder Projekte
  • Für die Teilnahmen an dieser Veranstaltung sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
  • Die Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung möglich (Anmeldeformular siehe unten).
  • Alle Teilnehmenden erhalten dazu im Voraus per E-Mail einen Zugangslink.
  • Es erfolgt keine Aufzeichnung oder Speicherung durch den Anbieter. Sie sind gehalten ebenfalls keine Aufnahmen zu speichern und darauf zu achten, dass die Privatsphäre anderer gewahrt bleibt. Bei Verstößen behalten wir uns vor, Sie von der Veranstaltung auszuschließen oder die Teilnahme z. B. auf Audio zu beschränken.

Teilnahmegebühr

  • Die Teilnahme ist für sächsische Kulturakteur:innen kostenfrei.
  • Für Teilnehmer:innen aus anderen Bundesländern erheben wir einen Teilnahmebeitrag von 90,00 EURO. Wir bitten um eine rechtzeitige Anmeldung.

Barrierefreiheit

  • Wir sind bemüht, unsere Veranstaltungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Die Plattform Zoom, über welche die Veranstaltung laufen wird, unterstützt die Verwendung von Screenreadern und die Steuerung über die Tastatur.
  • Bitte geben Sie uns bei der Anmeldung Bescheid, welche weiteren Bedarfe Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit des Angebotes haben, z.B. Gebärdensprachdolmetscher:innen.
  • Weitere Informationen zur Barrierefreiheit bei ZOOM erhalten Sie über ZOOM Barrierefreiheits FAQs

Technische Unterstützung

  • Die Veranstaltung wird über die Plattform Zoom angeboten. Die Teilnahme erfordert kein eigenes Nutzerkonto.
  • Für die Teilnahme benötigen Teilnehmende ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Handy etc.) mit Kamera- und Mikrofonfunktion und gutes Internet.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr vollständiger Name bei Zoom angezeigt wird. Das ermöglicht uns einen besseren Überblick.
  • Sie können bereits 10 Minuten vor Beginn des Webinars dem ZOOM-Meeting beitreten und die einzelnen Funktionen testen.

Kontakt

Matthias Franke
Servicestelle Inklusion im Kulturbereich
Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
Alaunstr. 9 | 01099 Dresden
T: 0351 – 802 17 69 | E: inklusion@soziokultur-sachsen.de
Web: www.inklusion-kultur.de

Förderhinweis

Die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich, in Trägerschaft des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Diese Einrichtung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.