Förderziel
Öffnung der Vereinsarbeit für Menschen mit Behinderungen durch Unterstützung ihres ehrenamtlichen Engagements.
Antragsberechtigte
Eingetragene Vereine in Sachsen, in denen sich Menschen mit Behinderungen regelmäßig ehrenamtlich engagieren.
Förderfähige Kosten
Notwendige Assistenzleistungen im angemessenen Umfang, z.B. Braille-Unterlagen, Kommunikationshilfen, Leichte Sprache, Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen.
Weitere Informationen
- Vereinsmitglieder dürfen nicht überwiegend Menschen mit Behinderungen sein.
- Das Vereinsmitglied mit Behinderung muss in Sachsen wohnen und einen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Das ehrenamtliche Engagement muss mind. 50 Stunden/Jahr betragen.
- Keine Doppelförderung.
Förderung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesund und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), Bewilligungsstelle Landesdirektion Sachsen (LDS).