– FÖRDERUNG FÜR INKLUSIVE VEREINE – Vereinsarbeit und Ehrenamt für Vereinsmitglieder mit Behinderungen öffnen

Förderziel

Öffnung der Vereinsarbeit für Menschen mit Behinderungen durch Unterstützung ihres ehrenamtlichen Engagements.

Antragsberechtigte

Eingetragene Vereine in Sachsen, in denen sich Menschen mit Behinderungen regelmäßig ehrenamtlich engagieren.

Förderfähige Kosten

Notwendige Assistenzleistungen im angemessenen Umfang, z.B. Braille-Unterlagen, Kommunikationshilfen, Leichte Sprache, Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen.

Weitere Informationen

  • Vereinsmitglieder dürfen nicht überwiegend Menschen mit Behinderungen sein.
  • Das Vereinsmitglied mit Behinderung muss in Sachsen wohnen und einen Schwerbehindertenausweis besitzen.
  • Das ehrenamtliche Engagement muss mind. 50 Stunden/Jahr betragen.
  • Keine Doppelförderung.

Förderung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesund und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), Bewilligungsstelle Landesdirektion Sachsen (LDS).

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Förderzeitraum

31. Oktober des Vorjahres.

Förderhöhe

Bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.000 Euro pro Haushaltsjahr.