– Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe)

Förderziel

Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten, darunter insbesondere:

  • Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, wie zum Beispiel Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Seminare oder Tagungen,
  • Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte zur fachlichen Weiterentwicklung von ambulanten Diensten, interdisziplinären Frühförderstellen oder offenen Angeboten für Menschen mit Behinderungen und zur Weiterentwicklung der fachspezifischen Kompetenz der Fachkräfte und
  • Projekte zur träger-, fach- oder territorial übergreifenden Vernetzung beziehungsweise zur Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.

Antragsberechtigte

Die Förderung kann von geeigneten Vereinen, Verbänden, sozialen Einrichtungen, Institutionen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Gemeinden und Kommunen sowie Einzelpersonen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind, beantragt werden.

Förderfähige Kosten

  • Sachkosten
  • Personalkosten

Weitere Informationen

 

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Link zum Förderprogramm

Wir empfehlen, sich mit den SachbearbeiterInnen im Vorfeld der Beantragung in Verbindung zu setzen:

Hendrik Adolf
Tel.: 0371 532-1281
E-Mail: hendrik.adolf@lds.sachsen.de

Andrea Hoske
Tel.: 0371 532-2375
E-Mail: andrea.hoske@lds.sachsen.de

Sonja Kehrer
Tel.: 0371 532-1224
E-Mail: sonja.kehrer@lds.sachsen.de

Förderzeitraum

  • spätestens 12 Wochen vor geplantem Projektbeginn
  • für Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 9 Monaten: spätestens drei Monate vor Beginn des Quartals, in dem das Projekt beginnen soll
  • Projektdauer: max. 3 Jahre

Förderhöhe

  • bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben