– Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen (RL Kunst und Kultur)

Förderziel

Ziel der Förderung nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie Kunst und Kultur ist eine nachhaltige Entwicklung der nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen sowie eine landesweite beziehungsweise über die Grenzen Sachsens hinausgehende Wirkung.

Antragsberechtigte

Eine Zuwendung können gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger bestehender oder im Aufbau befindlicher Museen sowie Verbände erhalten, deren satzungsgemäßer Zweck zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft im Freistaat Sachsen beiträgt und die sich an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes orientieren. Eine Zuwendung können auch museumsnahe Einrichtungen erhalten.

Förderfähige Kosten

  • der Ankauf von bedeutendem Museumsgut zur Ergänzung der Sammlungsbestände
  • die Restaurierung von Museumsgut, insbesondere unter dem Gesichtspunkt seiner Gefährdung, von Objekten für Dauerausstellungen, einschließlich fachlicher Analysen als Vorbereitung von Restaurierungsleistungen
  • präventive Maßnahmen zur Bestandserhaltung und zur Verbesserung der konservatorischen Bedingungen, wie beispielsweise die Beschaffung von Depotausstattungen
  • Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung, Dokumentation und Publikation des Sammlungsbestandes, die sich an den Standards des Deutschen Museumsbundes orientieren
  • die Erstellung von Museums-, Sammlungs- und Ausstellungskonzeptionen und die Erarbeitung von Drehbüchern und Gestaltungskonzeptionen, einschließlich erforderlicher konzeptioneller Vorarbeiten
  • Leistungen zur Neugestaltung ständiger Ausstellungen einschließlich der Beschaffung der dafür erforderlichen Ausstellungseinrichtungen und der Umsetzung von Ausstellungsdrehbüchern und Gestaltungskonzepten
  • die Herausgabe von museumsbezogenen Fachpublikationen und die öffentliche Zugänglichmachung von dokumentiertem Museumsgut
  • Fachtagungen, Workshops und entsprechende Veranstaltungen mit landesweiter Wirksamkeit
  • Sonderausstellungen mit landesweiter Bedeutung, die mit der Erschließung museumseigener oder zumindest sächsischer Museumsbestände einhergehen