Förderziel
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen und auf bestehenden öffentlichen Spielplätzen sowie die barrierefreie Umgestaltung von bestehenden öffentlichen Sanitäranlagen im Bereich von öffentlichen Plätzen und Verkehrsräumen. Des weiteren sollen im Zentrum der Fördermaßnahmen die Schaffung von barrierefreien Zuwegungen und Bewegungsflächen einschließlich entsprechender Orientierungs- und Leitelemente und die Schaffung zusätzlicher Sitzgelegenheiten und die Errichtung barrierefreier Spielgeräte stehen.
Antragsberechtigte
Kommunen sind ausdrücklich zur Antragstellung aufgefordert.
Förderfähige Kosten
Gefördert werden können insbesondere kommunale Träger bzw. Eigentümer*innen der Grün- und Parkanlagen, Spielplätze und Sanitäranlagen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen muss unter Beachtung der DIN 18040 erfolgen.
Weitere Informationen
Nähere Informationen unter:
https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/foerderprogramm-sachsen-barrierefrei-2030-5928.html
Eine Antragstellung ist über das Förderportal der zuständigen Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank online möglich: https://www.sab.sachsen.de/