– Sachsen barrierefrei 2030

Förderziel

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen und auf bestehenden öffentlichen Spielplätzen sowie die barrierefreie Umgestaltung von bestehenden öffentlichen Sanitäranlagen im Bereich von öffentlichen Plätzen und Verkehrsräumen. Des weiteren sollen im Zentrum der Fördermaßnahmen die Schaffung von barrierefreien Zuwegungen und Bewegungsflächen einschließlich entsprechender Orientierungs- und Leitelemente und die Schaffung zusätzlicher Sitzgelegenheiten und die Errichtung barrierefreier Spielgeräte stehen.

Antragsberechtigte

Kommunen sind ausdrücklich zur Antragstellung aufgefordert.

Förderfähige Kosten

Gefördert werden können insbesondere kommunale Träger bzw. Eigentümer*innen der Grün- und Parkanlagen, Spielplätze und Sanitäranlagen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen muss unter Beachtung der DIN 18040 erfolgen.

Weitere Informationen

Nähere Informationen unter:
https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/foerderprogramm-sachsen-barrierefrei-2030-5928.html

Eine Antragstellung ist über das Förderportal der zuständigen Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank online möglich: https://www.sab.sachsen.de/

Förderzeitraum

  • Antragstellung ist ab April 2023 möglich
  • Alle geförderten Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.

Förderhöhe

Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von 200.000 Euro pro Antrag.