– Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

In Deutschland gilt seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vormals Antidiskriminierungsgesetz. Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten.