Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) dient dazu, Gleichstellung und Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Bereich zu verankern und Diskriminierungen zu vermeiden.
– Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) dient dazu, Gleichstellung und Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Bereich zu verankern und Diskriminierungen zu vermeiden.