– UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht. Die UN-BRK konkretisiert grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-BRK und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft. Von besonderer Relevanz für den Kulturbereich ist Artikel 30 der UN-BRK.