– Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange übergibt Förderbescheid für „Servicestelle Inklusion im Kulturbereich“

Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange übergibt Förderbescheid für „Servicestelle Inklusion im Kulturbereich“

Dr. Eva-Maria Stange: „Wir wollen die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen verbessern und ihre Diskriminierung verhindern. Dazu gehört auch im Kulturbereich nicht nur der gute Wille, sondern das richtige Handwerkszeug – konkretes Wissen und Kompetenzen, um Inklusion und Barrierefreiheit umzusetzen. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr Inklusionsprojekte in unseren Kultur- und Forschungseinrichtungen mit einer Million Euro fördern können.“

Überreichung des Fördermittelbescheides durch die Ministerin an die Mitarbeiterinnen.

Anliegen der im vorigen Jahr gegründeten Servicestelle beim Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. ist, im sächsischen Kulturbereich ein Bewusstsein für eine inklusive und gleichberechtigte kulturelle Teilhabe zu schaffen. Durch Angebote in den Bereichen Sensibilisierung, Beratung, Qualifizierung und Vernetzung sollen Vertreterinnen und Vertreter sächsischer Kultureinrichtungen darin unterstützt werden, eine inklusive Praxis umzusetzen. Bereits seit mehreren Jahren beschäftigt sich der Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. mit dem Thema Inklusion im Kulturbereich. Mit den zusätzlichen Fördermitteln wird nun beispielsweise ein Handbuch mit Tipps und Beispielen zur Umsetzung von inklusiven Maßnahmen überarbeitet. Bereits im Jahr 2017 hatte das Kunstministerium den Landesverband mit Mitteln für die Inklusionsarbeit unterstützt.

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat im Jahr 2017 Inklusionsprojekte in landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und in institutionell geförderten Kultureinrichtungen mit mehr als 700.000 € gefördert. Eine entsprechende eigene Richtlinie für das SMWK wurde im Juni 2017 in Kraft gesetzt. Seit 2015 werden die staatlichen Hochschulen jährlich mit 2 Mio. € bei der Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen unterstützt.

Die Fördermittel für inklusive Maßnahmen werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes vom Freistaat Sachsen vergeben.

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