– Programm „Sachsen barrierefrei 2030“

Programm „Sachsen barrierefrei 2030“

Der Freistaat unterstützt den Ausbau von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Das kann Kultureinrichtungen, wenn sie öffentliche kommunale Einrichtungen sind, zugutekommen.

Im Rahmen des Koalitionsvertrages 2019-2024 wurde der Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum durch ein Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ vereinbart. In einer ersten Maßnahme zur Umsetzung dieses Vorhabens stellte der Sächsische Landtag über das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im laufenden Doppelhaushalt Mittel in Höhe von 1,95 Millionen Euro für 2021 und 3,25 Millionen Euro für 2022 bereit (je 400.000 Euro pro Landkreis und kreisfreier Stadt).

Dazu erklärt Staatsministerin Petra Köpping: „Die Schaffung einer barrierefreien öffentlichen Infrastruktur ermöglicht es nicht nur Menschen mit Behinderungen, Geschäfte, Dienstleistungen, oder Kulturstätten besser zu erreichen. Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung und Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft.“

Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen zum Abbau von bestehenden Barrieren bei öffentlichen kommunalen Einrichtungen wie etwa Sportplätzen, Grünanlagen oder Friedhöfen. Dies können beispielsweise die Herstellung eines barrierefreien Weges durch eine Parkanlage oder die Absenkung eines Gehwegbordsteins vor einem Museum sein, aber auch die Errichtung zusätzlicher Orientierungs- und Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderungen in einer Fußgängerzone.

Die Mittel werden auf Antrag über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank als Pauschalen an die Landkreise und Kreisfreien Städte ausgereicht. Sie können durch die Landkreise auch an kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen weiterbewilligt werden.

Das genaue Antragsverfahren wurde noch nicht veröffentlicht.

Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Programms »Sachsen barrierefrei 2030« werden im Zuge der Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet.

Quelle: Medienservice Sachsen

 

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