Der Sächsische Landtag hat im Juli das neue Sächsische Inklusionsgesetz verabschiedet. Es löst das Integrationsgesetz aus dem Jahre 2004 ab und unterstützt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Damit geht der Freistaat Sachsen einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
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