Deutscher Hörfilmpreis 2024
Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen
Einreichungsfrist: bis 15. Oktober 2023
Berlin. Am 19. März 2024 verleiht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zum 22. Mal den Deutschen Hörfilmpreis. Ab sofort und bis zum 15. Oktober können Vorschläge für Hörfilm-Produktionen in den folgenden sechs Kategorien eingereicht werden:
- Spielfilm Kino
- Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming
- Serie
- Dokumentation
- Kinder-/Jugendfilm
- Filmerbe
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 jährlich in Berlin vergeben. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch „ADele“ genannt.
Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien sind zu finden unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
Beim 21. Deutschen Hörfilmpreis wurden „Im Westen nichts Neues“, „In einem Land, das es nicht mehr gibt“, „Gestern waren wir noch Kinder“, „Die Schlümpfe“ und „Die Werckmeisterschen Harmonien“ ausgezeichnet. Der Publikumspreis ging an „Racko – Ein Hund für alle Fälle“.
Kontakt:
Deutscher Hörfilmpreis
c/o Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Claudia Schaffer/ Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Fon: 030 / 285387 – 282
Fax: 030 / 285387 – 200
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org
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