Digitale Barrierefreiheit
Am 23.09.2021 war der erste Jahrestag der Umsetzungsfrist von EU-Richtlinie 2016/2102 zur digitalen Barrierefreiheit von Webseiten. Im Durchschnitt gilt nur jede zweite Webseite einer öffentlichen Stelle im Freistaat Sachsen als barrierefrei. Eine geforderte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist nur bei etwa jeder zehnten Webseite zu finden. Das hat die Prüfung der sächsischen Überwachungsstelle ergeben.
Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, sieht den ersten Jahrestag der Umsetzung der EU-Richtlinie im Freistaat Sachsen kritisch. „Die Erklärung zur Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Mittel für Menschen mit Behinderungen dar, ihre Rechte einzusetzen. Die Tatsache, dass weniger als jede zehnte Webseite von öffentlichen Stellen eine Erklärung beinhaltet, ist inakzeptabel“.
Nun liegt ein erster Bericht für Sachsen vor. Bei der Stichprobe wurden auch 6 Webseiten aus dem Bereich „Freizeit und Kultur“ untersucht mit dem Ergebnis, dass die Kriterien für Barrierefreiheit nur zu 36% beziehungsweise 44% erfüllt wurden. Das heißt zu 64% bzw. 56% wurden die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten.
Da ist noch deutlich Luft nach oben.
- In Sachsen berät dazu die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Sie können sich aber auch gern an uns (Servicestelle Inklusion im Kulturbereich) wenden.
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