Beratung von Migrant:innen mit Behinderung
Seit Jahrzehnten ist die Zuwanderung von Migrant:innen nach Deutschland eine Realität. Es sind Zuwanderergruppen, die aus EU-Staaten oder aus anderen Ländern einwandern, um eine Beschäftigung, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen oder aber als nachgezogene Familienangehörige nach Deutschland kommen. Geflüchtete sind aufgrund der Krisensituation in diversen Regionen der Welt inzwischen fester Bestandteil der Zugewanderten.
Die Lebenslage von Menschen, die einen Migrationshintergrund und eine Behinderung haben, ist in der Debatte um die richtigen Konzepte zu sozialer Versorgung und gesellschaftlicher Teilhabe bislang kaum thematisiert worden. Bis heute liegen keine verlässlichen Daten zur Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und einer Behinderung vor, dies gilt auch für Geflüchtete. Erst allmählich kommen jedoch aus der Praxis der Behinderten- sowie der Migrationssozialarbeit Problemanzeigen zu den Auswirkungen einer unzureichenden Versorgung und rechtlicher Ausschlüsse von Sozialleistungen sowie zu den Versorgungsbedarfen der verschiedenen Teilgruppen von Migrant:innen in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. Dabei zeigen sich erhebliche Informationsdefizite auf Seiten der Institutionen in den Feldern der Migrations- und Flüchtlingsarbeit sowie in der Behindertenhilfe, die überwiegend in voneinander getrennten Versorgungs- und Kooperationsstrukturen tätig sind.
Da der Zugang zu Leistungen für Migrant:innen sowie explizit auch für Geflüchtete im Schnittpunkt des Aufenthalts- und Behindertenrechts geregelt ist, und somit Kenntnisse zu beiden Rechtsgebieten erforderlich sind, soll dieser Beratungsleitfaden den Einstieg in die Thematik erleichtern und einen Überblick über sozialrechtliche Leistungen für die verschiedenen Migrant:innengruppen ermöglichen. Denn Zugewanderte mit einer Behinderung – aus EU-Ländern oder sogenannten Drittstaaten – brauchen Unterstützung, damit Teilhaberechte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie Europäischer Richtlinien verbessert gewährt werden und Chancengleichheit gefördert wird.
Der Leitfaden vermittelt einen Überblick, welche Rechte Migrant:innen mit einer Behinderung haben. Dabei geht es um Asylsuchende, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige sowie Unionsbürger:innen mit und ohne materiellem Aufenthaltsrecht. Im Fokus stehen insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Pflege und Hinweise zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.
Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück und die Passage gGmbH haben den Leitfaden gemeinsam herausgebracht. Autorinnen sind Dr. Barbara Weiser und Maren Gag.
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