Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund und Ländern, die Übertragung von Literatur, Kunst und Wissenschaft in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch stärker öffentlich zu fördern. Ebenso sollten sie Bibliotheken und Bildungseinrichtungen mehr Mittel für den Ausbau ihrer Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Bislang haben blinde, seh- und lesebehinderte Menschen in Deutschland Zugang zu höchstens fünf Prozent der Literatur, Kunst und Wissenschaft.
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Gerechte Kulturförderung
Diversity Arts Culture veröffentlicht Leitfäden für Kulturförderung und Juryarbeit, für mehr Chancengleichheit im Kulturbereich.
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Künftig steht auch Menschen mit Behinderungen ein originärer Sitz im Rundfunkrat zu.
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Programm „Sachsen barrierefrei 2030“
Der Freistaat unterstützt den Ausbau von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Das kann Kultureinrichtungen, wenn sie öffentliche kommunale Einrichtungen sind, zugutekommen.
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Publikation: Tandems in der Kunstvermittlung
In dem Projekt TANDEMS erprobte das Kunstmuseum Bonn und das Kunsthaus KAT18 die gemeinsame Vermittlungsarbeit mit VermittlerInnen mit und ohne Behinderung. In der Publikation wird das Projekt vorgestellt einschließlich Empfehlungen, wie ein solches Projekt angegangen werden kann.
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Im Juni 2021 präsentierte die FORWARD DANCE COMPANY im LOFFT – DAS THEATER die ersten zwei Tanzproduktionen.
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