Digitale Barrierefreiheit
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 definieren, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen barrierefreier gestaltet werden können. Die WCAG 2.1 Kriterien wurden nun auch deutschsprachig veröffentlicht:
Außerdem hat die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT Bund) jüngst zwei hilfreiche Handreichungen veröffentlicht:
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Digitale Barrierefreiheit
Eine Prüfung der sächsischen Überwachungsstelle ergab, dass weiniger als die Hälfte der Webseiten aus dem Kulturbereich den gesetzlichen Vorgaben der digitalen Barrierefreiheit entsprechen.
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