Medienleitfaden
Der Österreichische Behindertenrat legt im aktuellen Medienleitfaden dar, wie Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei und anti-ableistisch in den Medien dargestellt werden sollen. Im Mittelpunkt steht das Recht auf eine respektvolle und vielfältige Repräsentation. Dabei wird Ableismus als jegliche Form der Diskriminierung definiert, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzt oder abwertet.
Medien beeinflussen die gesellschaftliche Wahrnehmung maßgeblich und tragen Verantwortung für die Gleichstellung. Die UN-Behindertenrechtskonvention hebt besonders die Bewusstseinsbildung, den Abbau von Klischees und die Förderung der Fähigkeiten und Beiträge von Menschen mit Behinderungen hervor.
Empfohlene Maßnahmen umfassen barrierefreie Mediengestaltung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (z.B. Untertitel, Audiodeskriptionen, Gebärdensprache), eine nicht-diskriminierende Sprache (Verzicht auf überholte oder abwertende Begriffe), die Vermeidung von Klischees wie Helden-/Opfermythen, Othering und Inspiration Porn sowie den Schutz der Privatsphäre.
Zentral ist, dass Menschen mit Behinderungen selbst an der Entwicklung und Umsetzung medialer Inhalte beteiligt werden. Die Gleichwertigkeit und Diversität innerhalb der Gruppe muss betont werden – sie dürfen nicht auf ihre Behinderungen reduziert werden.
Für weitere Details: Medienleitfaden des Österreichischen Behindertenrats.
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